Errichtung eines Institutum religiosum des diözesanen Rechts
ufgrund der Ermächtigung durch den Apostolischen Stuhl vom 25. Mai 1992 (Prot. N.-D.D. 1840-1/78) hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter am 6. August 1992 die Kommunität Venio OSB zum Institutum religiosum iuris dioecesani kanonisch errichtet.
Normgeber: München und Freising
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