Stiftungsakt über die Errichtung der St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising als einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts
Hiermit errichtet der Erzbischof von München und Freising folgende Stiftung:
I.
Die Stiftung soll den Namen „St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising" führen, ihren Sitz in München haben und als kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit erlangen.
II.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Werken und Einrichtungen der sozialen Nächstenliebe, die innerhalb der Erzdiözese München und Freising betrieben werden. Die Einzelheiten über die Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Stiftungssatzung geregelt.
III.
Die Stiftung wird mit folgendem Vermögen ausgestattet: Die Erzdiözese München und Freising wird die Stiftung unmittelbar nach Errichtung mit einem Vermögen von 90 Millionen DM ausstatten.
IV.
Die Stiftung soll vom Stiftungsratsvorsitzenden gesetzlich vertreten und von einem Stiftungsrat sowie einem Geschäftsführer und einem stellvertretenden Geschäftsführer verwaltet werden. Die näheren Einzelheiten der Stiftungsverwaltung werden durch die Stiftungssatzung geregelt.
V.
Für die St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising gilt die anliegende Satzung.
München, den 25. Oktober 1997
Card. Wetter
Erzbischof
Thomas Schlichting, secr.
Genehmigt vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 26.11.1997, Nr. il/3-K 1125NÜ-5/173 613.
Veröffentlichungsdatum: 25.10.1997
Normgeber: München und Freising