Verwaltung des Verena-Hilfswerkes
Im Hinblick auf die vorgesehene Änderung der Verfahrensabläufe beim Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising ist eine Änderung von § 3 des Verena-Hilfswerks erforderlich. § 3 der Ordnung für das Verena-Hilfswerk erhält folgende Fassung:
§ 3 Verwaltung des Verena-Hilfswerkes
Das Verena-Hilfswerk wird durch das Erzbischöfliche Ordinariat München verwaltet. Zuständig ist das Personal. Es entscheidet in Zweifels- und Urteilsfällen, prüft und schreibt etwaige Änderungen des regelmäßigen Unterstützungssatzes in Abstimmung mit den Bayerischen (Erz-)Diözesen fort.
Diese Regelung tritt zum 01.05.2012 in Kraft.
Datum des Inkrafttretens: 01.05.2012
Normgeber: München und Freising
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