Verwaltung des Verena-Hilfswerkes

Im Hinblick auf die vorgesehene Änderung der Verfahrensabläufe beim Verena-Hilfswerk der Erzdiözese München und Freising ist eine Änderung von § 3 des Verena-Hilfswerks erforderlich. § 3 der Ordnung für das Verena-Hilfswerk erhält folgende Fassung:

§ 3 Verwaltung des Verena-Hilfswerkes

Das Verena-Hilfswerk wird durch das Erzbischöfliche Ordinariat München verwaltet. Zuständig ist das Personal. Es entscheidet in Zweifels- und Urteilsfällen, prüft und schreibt etwaige Änderungen des regelmäßigen Unterstützungssatzes in Abstimmung mit den Bayerischen (Erz-)Diözesen fort.

Diese Regelung tritt zum 01.05.2012 in Kraft.

Datum des Inkrafttretens: 01.05.2012

Normgeber: München und Freising

Text hinzugefügt : Text hinzugefügt
Text entfernt : Text entfernt