Ordnung für die Feier der Wiederzulassung zur vollen Gemeinschaft der Kirche
Da sich die Gemeinschaft mit der Kirche am deutlichsten in der Liturgie zeigt, soll die Wiederzulassung zur vollen Gemeinschaft der Kirche, die Rekonziliation, in einer gottesdienstlichen Feier erfolgen. Dazu wird für das Erzbistum München und Freising gemäß can. 838 § 4 ClC folgende Ordnung für eine liturgische Feier der Wiederzulassung erlassen.
München, am 29. November, erster Adventssonntag 2015
Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2015
Normgeber: München und Freising
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