Ordnung für die Feier der Wiederzulassung zur vollen Gemeinschaft der Kirche

Da sich die Gemeinschaft mit der Kirche am deutlichsten in der Liturgie zeigt, soll die Wiederzulassung zur vollen Gemeinschaft der Kirche, die Rekonziliation, in einer gottesdienstlichen Feier erfolgen. Dazu wird für das Erzbistum München und Freising gemäß can. 838 § 4 ClC folgende Ordnung für eine liturgische Feier der Wiederzulassung erlassen.

München, am 29. November, erster Adventssonntag 2015

Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising

 

Veröffentlichungsdatum: 29.11.2015

Normgeber: München und Freising

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