Anpassung der Vergütung der hauptberuflichen Diakone

Gemäß der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den Bayerischen (Erz-)Diözesen verändert sich die Höhe der Vergütung (Grundvergütung und Familienzuschlag) der hauptberuflichen Diakone in demselben Umfang wie die Tabellenentgelte der pastoralen Mitarbeiter/-innen; sogenannte Einmalzahlungen werden gewährt.

Auf der Grundlage der Entgeltanpassungen für die Beschäftigten der Erzdiözesen (ab 01.03.2018: 3,19 %, ab 01.04.2019: 3,09 %, ab 01.03.2020: 1,06 %) werden die Tabellenwerte der Anlage 1 zum § 21 Abs. 2 und der Anlage 1 a zum § 22 Abs. 1 wie folgt verändert:

Anlage 1

Grundvergütung (Monatsbeträge in EURO)

Gültig ab 1. März 2018

StufeD 1D 2
13.572,08 ab Weihe bis zur Zweiten Dienstprüfung4.251,36
23.937,08 ab Zweiter Dienstprüfung4.659,40
34.167,36 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon4.954,39
44.397,49 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.101,95
54.628,59 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.249,43
64.873,89 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.396,84

Grundvergütung (Monatsbeiträge in EURO)

Gültig ab 1. April 2019

StufeD 1D 2
13.682,46 ab Weihe bis zur Zweiten Dienstprüfung4.382,73
24.058,74 ab Zweiter Dienstprüfung4.803,38
34.296,13 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.107,48
44.533,37 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.259,60
54.771,61 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.411,64
65.024,49 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.563,60

Grundvergütung (Monatsbeiträge in EURO)

Gültig ab 1. März 2020

StufeD 1D 2
13.721,49 ab Weihe bis zur Zweiten Dienstprüfung4.429,19
24.101,76 ab Zweiter Dienstprüfung4.854,30
34.341,67 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.161,62
44.581,42 nach weiteren zwei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.315,35
54.822,19 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.469,00
65.077,75 nach weiteren drei Jahren als hauptberuflicher Diakon5.622,57

Anlage 1 a

Familienzuschlag (Monatsbeträge in EURO)

Gültig ab 1. März 2018

Stufe 1Stufe 2
140,73259,95

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 119,22 €.

Familienzuschlag (Monatsbeträge in EURO) 

Gültig ab 1. April 2019

Stufe 1Stufe 2
145,08267,98

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 122,90 €.

Familienzuschlag (Monatsbeträge in EURO)

Gültig ab 1. März 2020

Stufe 1Stufe 2
146,62270,82

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 124,20 €.

Normgeber: München und Freising

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