Änderungen der Rahmenordnung für Ständige Diakone
Die von der Deutschen Bischofskonferenz am 20./21. Juni 2011 beschlossenen Änderungen der Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland wurden von der Kongregation für den Klerus am 15. Mai 2015 approbiert.
Die Rahmenordnung wurde vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in der neuen Fassung im Jahr 2016 unter der Rubrik „Die deutschen Bischöfe Hirtenschreiben, Erklärungen“ als Druckschrift Nr. 101 herausgegeben. Auf einen Abdruck der Rahmenordnung im Amtsblatt wird verzichtet, weil die Änderungen bei der Neufassung der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den bayerischen Diözesen berücksichtigt wurden (vgl. Amtsblatt 2016, Nr. 14).
Normgeber: München und Freising