Diözesankommission für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese München und Freising

Das Dekret zur Errichtung der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese München und Freising vom 24. November 1999 (Amtsblatt 1999, Nr. 14.-22. Dezember, S. 337) wird mit Wirkung vom 1.1.2012 durch folgende Neufassung ersetzt.

1) Zweck und Aufgabe der Diözesankommission ist es, die Angelegenheiten des Ständigen Diakonats in der Erzdiözese München und Freising zu beraten, gemäß den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls - Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone - Rom 22. Februar 1998 und der Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den bayerischen (Erz-)Diözesen, vom 1. Juli 2008 (Amtsblatt 2008, Nr. 10.-15. Juli 2008) zu beachten.

Diese Aufgaben sind vor allem: 

  • Erörterung aller grundsätzlichen Fragen des Diakonats
  • Förderung des Diakonats
  • Weiterentwicklung des Profils des Diakons
  • Erstellung der Konzepte für die Ausbildung, die Berufseinführung und für die Fortbildung
  • Grundsatzfragen des Einsatzes und der Versorgung der Diakone

2) Als Mitglieder der Kommission werden berufen: 

  1. Der Bischöfliche Beauftragte für den Diakonat - als Vorsitzender
  2. Der Ressortleiter Personal, bzw. der Hauptabteilungsleiter Personal Pastorale Dienste und Religionslehrkräfte i. K.
  3. Der Ressortleiter Seelsorge und kirchliches Leben
  4. Der Regens des Priesterseminars
  5. Der Abteilungsleiter Diakone - als Diözesanreferent und Geschäftsführer
  6. Ein geistlicher Mentor für die Diakone
  7. Der Fachbereichsleiter Ausbildung Diakone
  8. Der Leiter der Berufseinführung der Diakone
  9. Der Leiter der Fortbildung der Diakone
  10. Der Diözesansprecher der Diakone
  11. Aus dem Sprecherrat ein hauptberuflicher Diakon, ein Diakon mit Zivilberuf, ein Diakon im Ruhestand

Die Mitglieder der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat werden jeweils für 4 Jahre berufen. Die Diözesankommission tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr.

Zur Beratung, Begleitung und Entscheidung über die Ausbildung zum Diakonat setzt die Diözesankommission für den Ständigen Diakonat eine Ausbildungskonferenz ein, deren Vorsitzender der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat ist.

München, den 30. Dezember 2011

Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising

Veröffentlichungsdatum: 30.12.2011

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2012

Normgeber: München und Freising

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