Veröffentlichung der „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“

In der Reihe „Die Deutschen Bischöfe“ ist das Heft Nr. 40 mit dem Titel „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ erschienen. Diese „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ ist dieser Ausgabe des Amtsblattes als Beilage beigegeben. Sie wird hiermit für die Erzdiözese München und Freising veröffentlicht, in Kraft gesetzt und gilt als Bestandteil dieser Nummer des Amtsblattes für das Erzbistum München und Freising. Der jetzt veröffentlichte und in Kraft gesetzte Text ersetzt die Fassung des entsprechenden Dokumentes vom 22. Januar 1979 (veröffentlicht in Heft Nr. 22 der Reihe „Die Deutschen Bischöfe“ und in Kraft gesetzt im Amtsblatt Nr. 21/1979, S. 498).

Normgeber: München und Freising

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