Gesetz zur Änderung der Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A
Nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz im Frühjahr 2021 setze ich hiermit folgende Änderung der Beihilfeordnung für die Erzdiözese München und Freising in Kraft:
Gesetz zur Änderung der Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A
(Beihilfeordnung Teil A zuletzt geändert entsprechend dem Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 14./15. März 2018, Amtsblatt 2018, Nr. 10, S. 506–513)
Artikel 1
Die Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen wird wie folgt geändert:
1. § 9 wird wie folgt geändert:
§ 9 Absatz 1 wird gestrichen.
Artikel 2
Diese Änderung tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2021 in Kraft.
München, den 26. Mai 2021
Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising
Datum des Inkrafttretens: 01.05.2021