Gesetz zur Änderung der Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A

Nach Beratung in der Freisinger Bischofskonferenz im Frühjahr 2021 setze ich hiermit folgende Änderung der Beihilfeordnung für die Erzdiözese München und Freising in Kraft:

Gesetz zur Änderung der Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A

(Beihilfeordnung Teil A zuletzt geändert entsprechend dem Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 14./15. März 2018, Amtsblatt 2018, Nr. 10, S. 506–513)

 

Artikel 1

Die Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen wird wie folgt geändert:

1. § 9 wird wie folgt geändert:

§ 9 Absatz 1 wird gestrichen.

 

Artikel 2

Diese Änderung tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2021 in Kraft.

München, den 26. Mai 2021

Reinhard Kardinal Marx

Erzbischof von München und Freising

Datum des Inkrafttretens: 01.05.2021

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