Mitarbeitervertretungsordnung für die Erzdiözese München und Freising; hier: Änderung der Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

I. Die gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO erlassenen Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (Amtsblatt Nr. 13/2009, S. 322 ff.) werden wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird in Buchstabe f) der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender neuer Buchstabe g) angefügt:

„g) den Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen der Kindertagesstättenregionalverbünde der Erzdiözese.”

2. In § 3 Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „§ 13c Ziff. 2 mit 5“ durch die Worte „§ 13c Ziff. 2 mit 4“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 2 Satz 9 werden die Worte „konstituierende Mitarbeiterversammlung“ durch die Worte „konstituierende Mitgliederversammlung“ ersetzt.

4. In § 4 Abs. 1 lit. c werden die Worte „§ 1 Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Bayerischen Regional-KODA“ durch die Worte „§§ 3, 4 Ordnung für das Verfahren zur Wahl der Vertreter/Vertreterinnen der Beschäftigten in der Bayerischen Regional-KODA (Regional-KODA-Wahlordnung - WOBayRK)“ ersetzt.

5. In § 8 Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „§ 13c Ziff. 2 mit 5“ durch die Worte „§ 13c Ziff. 2 mit 4“ ersetzt.

6. In § 8 Abs. 2 Satz 9 werden die Worte „konstituierende Mitarbeiterversammlung“ durch die Worte „konstituierende Mitgliederversammlung“ ersetzt.

7. In § 11 Satz 2 werden die Worte „ihrer Mitarbeitervertreter/innen“ durch die Worte „von Mitarbeitervertretern/innen“ ersetzt.

II. Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in Kraft.

München, 2. November 2011

Reinhard Kardinal Marx 
Erzbischof von München und Freising

Die ab 1. Dezember 2011 geltende Fassung der MAVO mit Ausführungsbestimmungen wird in der Anlage zu diesem Amtsblatt bekannt gemacht.

 

Veröffentlichungsdatum: 02.11.2011

Datum des Inkrafttretens: 01.12.2011

Normgeber: München und Freising

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