Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland; hier: Ergänzung
Den „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland“ wird bei Ziffer 3 folgende Fußnote angefügt:
„Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die 14 ordentlichen Regionalvertreter sowie der Vorsitzende der Kommission für Personalwesen.“
München, den 10. Juli 1997
Für das Erzbistum München und Freising
Friedrich Card. Wetter
Erzbischof
Veröffentlichungsdatum: 10.07.1997
Normgeber: München und Freising
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