Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland; hier: Ergänzung

Den „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Bundesrepublik Deutschland“ wird bei Ziffer 3 folgende Fußnote angefügt:

„Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die 14 ordentlichen Regionalvertreter sowie der Vorsitzende der Kommission für Personalwesen.“

München, den 10. Juli 1997

Für das Erzbistum München und Freising

Friedrich Card. Wetter

Erzbischof

Veröffentlichungsdatum: 10.07.1997

Normgeber: München und Freising

Text hinzugefügt : Text hinzugefügt
Text entfernt : Text entfernt