Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München; hier: Änderung
Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München (Amtsblatt 6/2001, S. 155f) wird mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München mit Wirkung zum 1. Februar 2012 wie folgt geändert:
- In Art. 2 lit c) werden die Worte „an Volks- und Förderschulen“ gestrichen.
Datum des Inkrafttretens: 01.02.2012
Normgeber: München und Freising
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