Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München vom 02.03.2001; hier: Änderungen

Die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung Erzbischöfliches Ordinariat München wird wie folgt geändert:

  1. In Art. 3 Abs. 1 werden nach dem Wort „erfolgt“ die Worte „ausschließlich durch Briefwahl“ eingefügt.
  2. In Art. 3 Abs. 3 werden nach dem Wort „Ordinariat“ die Worte „und nachgeordnete Einrichtungen“ eingefügt.
  3. In Art. 3 Abs. 4 werden nach dem Wort „Jugendamt“ die Worte „mit Außenstellen“ und nach dem Wort „Ordinariat“ die Worte „und nachgeordnete Einrichtungen“ eingefügt.

Diese Änderungen treten zum 1. April 2005 in Kraft.

München, den 7. März 2005

Friedrich Card. Wetter 

Erzbischof

Veröffentlichungsdatum: 07.03.2005

Datum des Inkrafttretens: 01.04.2005

Normgeber: München und Freising

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