Fahrtkostenzuschussordnung – hier: Änderung des Eigenanteils

Auf der Grundlage des Beschlusses der Bayerischen Regional-KODA vom 21./22. Juli 1998 wird die Fahrtkostenzuschussordnung (zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. September 2020, Amtsblatt 2021, Nr. 3, S. 116) in Anpassung an die Fahrkostenzuschussregelung des Freistaates Bayern wie folgt geändert:

I. In Nummer 4 Satz 2 (Eigenanteil) wird „81,00 €“ durch „84,00 €“ ersetzt.

II. Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2021

Normgeber: Erzbischöfliches Ordinariat

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