Höhe der Gestellungsgelder 1994
Soweit die in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlichten Grundsätze und Regelungen für den Abschluß von Gestellungsverträgen für den Einsatz von Ordensmitgliedern in nicht ordenseigenen Einrichtungen im Erzbistum München und Freising (s. dieses Amtsblatt S. 317) zur Anwendung kommen, gelten ab 1. Juli 1994 für die Bemessung der Gestellungsgelder folgende Sätze (Jahresbetrag):
- a) Gestellungsgruppe I: DM 84.000,- pro Jahr
- b) Gestellungsgruppe II: DM 62.400,- pro Jahr
- c) Gestellungsgruppe III: DM 48.600,- pro Jahr
Anrechnung von Dienstwohnung und freier Station bei Diakonen und Priestern: Es kommen in Abzug für Anrechnung jährlich:
- 1) Dienstwohnung:
- DM 11.688,- bei Gr. I
- DM 10.392,- bei Gr. II
- 2) Freie Station (ohne Wohnung): DM 7.320,- bei allen Gruppen
- 3) Freie Station und freie Unterkunft im Pfarrhaus: DM 10.560,- bei allen Gruppen
Datum des Inkrafttretens: 01.07.1994
Normgeber: München und Freising
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