Änderung der Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen

Die Nummern 1 und 6 der Vergütungsordnung für Seelsorgsaushilfen vom 1. Juli 2004 (Amtsblatt 2004, Nr. 11, S. 286 f.) werden mit Wirkung vom 1. Januar 2018 geändert.

Vergütungen für Seelsorgsaushilfen:

Sonn- und Festtagsmesse (mit Homilie)51,00 EUR
bei weiterer Messe mit gleicher Homilie zusätzlich32,00 EUR
Vorabendmesse mit Homilie51,00 EUR
Werktagsmesse22,00 EUR
Predigt zu besonderem Anlass (z. B. Festpredigt)64,00 EUR
Beichte pro Stunde19,00 EUR
Taufe19,00 EUR
Trauung ohne Messe32,00 EUR
Trauung mit Messe51,00 EUR
Beerdigung ohne Messe32,00 EUR
Beerdigung mit Messe51,00 EUR
Wortgottesfeier mit Predigt32,00 EUR
Wortgottesfeier/Andacht ohne Predigt19,00 EUR

Die Vergütung für Seelsorgsaushilfen hat ausschließlich über das Erzbischöfliche Ordinariat München zu erfolgen. Die Vergütungen werden zulasten des Erzbischöflichen Ordinariats, Ressort Personal, auf das Konto der Aushilfe, bei Ordensgeistlichen auf das Konto des Ordens, überwiesen. Die Kirchenstiftungen werden mit diesen Kosten nicht belastet.

Vergütungen für Aushilfen, die wegen der Abwesenheit eines Seelsorgers aus privaten Gründen notwendig sind, hat der Seelsorger dem Erzbischöflichen Ordinariat in voller Höhe zu ersetzen.

München, den 15. Dezember 2017

Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising

Veröffentlichungsdatum: 15.12.2017

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2018

Normgeber: München und Freising

Text hinzugefügt : Text hinzugefügt
Text entfernt : Text entfernt