Nebenkosten bei Priestern (Weltpriester und Ordenspriester) - Festlegung der Güitigkeit
1. Für Priester im aktiven Dienst in den Pfarreien gilt Folgendes:
Der jeweilige Priester bezahlt pauschal 1,35 EUR/m²/Monat für Heiz- und Betriebskosten (Strom gesondert) oder 1,60 EUR/m²/Monat für Heiz- und Betriebskosten inklusive Strom.
2. Für sämtliche anderen Priester (Seelsorger mit Sonderaufgaben, Ruhestandspriester usw.) gilt Folgendes:
Variante 1:
Werden die tatsächlich verbrauchten Kosten abgerechnet und können diese auf den jeweiligen Priester verbrauchsabhängig zugeordnet werden, erfolgt eine verbrauchsabhängige Abrechnung.
Die bisherige Richtlinie, dass von Priestern keine Grundsteuer erhoben wird, ist weiterhin zu beachten.
Variante 2:
Sind aufgrund fehlender Messgeräte die Kosten zwar nicht verbrauchsabhängig abrechenbar, können die Kosten des speziellen Objektes aber infolge allgemein anerkannter Kalkulationsgrundlagen bzw. aufgrund von Rechnungen aus den Vorjahren ermittelt werden, werden diese Kosten in Form einer einzelfallorientierten Pauschale erhoben. Die Angemessenheit der Pauschale ist zu beachten.
Variante 3:
Nur für den Fall, dass die Kosten nicht verbrauchsabhängig und einzelfallorientiert bestimmt werden können, wird festgelegt, dass der jeweilige Priester pauschal 1,35 EUR/m²/Monat für Heiz- und Betriebskosten (Strom gesondert) und 1,60 EUR/m²/Monat für Heiz- und Betriebskosten inklusive Strom zu begleichen hat. Hier können sich aufgrund fester Pauschalbeträge Energiebewusstsein und Kostenreduzierungen nicht (jedenfalls nicht unmittelbar) auswirken.
Vorstehende Regelung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft.
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2006
Normgeber: München und Freising