Beurkundungen in den Matrikelbüchern der Pfarreien; hier: Pfarreien, die dem Erzb. Matrikelamt München angeschlossen sind
Für das Erzbistum München und Freising
Erzbischof
Es wird empfohlen, vorstehenden Aufruf in den Pfarrbriefen zur Weihnachtszeit abzudrucken.
Näheres zur Aktion Dreikönigssingen 2004:
Siehe auch dieses Amtsblatt.
Erzbischöfliches Generalvikariat
Verordnungen
171. Beurkundungen in den Matrikelbüchern der Pfarreien
Aus gegebenem Anlass werden die Pfarreien, welche dem Erzb. Matrikelamt München angeschlossen sind, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sakramentale Handlungen (Taufen, Firmungen, Eheschließungen) oder andere Vorgänge, die den kirchlichen Personenstand betreffen (z.B. Konversionen, Bestattungen u.a.), allein in den Original-Matrikelbüchern bzw. in den entsprechenden Verzeichnissen im Erzb. Matrikelamt München zu beurkunden sind. Eine doppelte Buchführung ist nicht zulässig.
Es dürfen daher in Pfarreien, die dem Erzb. Matrikelamt München angeschlossen sind, keine Urkunden, die den kirchlichen Personenstand betreffen (insbesondere Taufscheine), ausgestellt werden.
Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf Urkunden für Täuflinge anlässlich der Taufe oder auf Eintragungen in das Familienstammbuch.
172. Anweisung zur Durchführung der Aktion ADVENIAT 2003
Alle Seelsorger werden gebeten, den Aufruf der deutschen Bischöfe am dritten Adventssonntag und die übrigen Bekanntmachungen jeweils am dritten Adventssonntag bzw. am ersten.
Normgeber: München und Freising