Archivgebührenordnung
Nach gemeinsamem Beschluss der bayerischen Bistumsarchive vom 20.03.2013 und nach Beratung am 24.6.2013 in der bayerischen Generalvikar-konferenz wird aufgrund § 6 (5) der Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche folgende Verordnung über die Benutzungsgebühren und Sachkosten der Diözesanarchive zum 1.1.2014 erlassen. Die Gebührenordnung vom 1. Januar 2007 wird hiermit aufgehoben.
Für die Inanspruchnahme des Archivs werden Gebühren und Auslagenerstattungen nach folgender Ordnung erhoben.
Für die Nutzung des Archivs gelten folgende Pauschalen:
- a. für einen Tag
- b. für eine Woche
Diese Grundgebühr beinhaltet zwei Aushebungen und wird mit € 1,50 berechnet.
€ 25,00.
Für die Erteilung mündlicher und schriftlicher Fachauskünfte, die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten betragen die Gebühren bei Inanspruchnahme:
- a. einer wissenschaftlichen Fachkraft (höherer Dienst) € 40,00
- b. einer geprüften Fachkraft (gehobener Dienst) € 35,00
- c. einer Verwaltungskraft (mittlerer und einfacher Dienst) € 20,00
je halber Stunde Zeitaufwand.
Eine angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde gerechnet.
3. Siegelung, Beglaubigung
- a. Ausstellung einer Urkunde mit Siegel
- b. Beglaubigung
- c. Beglaubigung einer Kopie eines Pfarrmatrikeleintrags
€ 10,00
€ 8,00
€ 6,00
Die nachstehenden Gebühren gelten nur insoweit, als die technischen Einrichtungen im Archiv vorhanden sind. Ansonsten wird der dem Archiv tatsächlich entstehende Aufwand weiterverrechnet.
4.1. Papierkopien:
- a. vom Nutzer erstellte (Selbstbedienung)
- Ausdruck vom vorhandenen Digitalisat A4 (schwarz/weiß) € 0,80
- Readerprinter-, Scannerkopie vom Mikrofiche/Z-film DIN A3 € 1,20
- b. vom Archiv erstellte (Auftrag)
- Readerprinter-, Scannerkopie vom Mikrofiche/Z-film DIN A4 € 1,00
- DIN A3 € 2,40
a. Digitalisat in einfacher Lesequalität € 1,00
b. Digitalisat in mittlerer Lesequalität € 2,00
c. Digitalisat in Druckqualität € 10,00
d. Digitalisat in beliebiger Format bis DIN A2 € 15,00
e. Speichern auf Datenträger (pro Datenträger) € 5,00
5. Übermittlung, sonstige Auslagen, Zuschläge
Die Kosten für Porto und Verpackung werden gesondert berechnet.
Alle weiteren Auslagen, wie Versicherungsauslagen, Bankspesen sowie eventuell anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Benutzers. Als Ersatz für die Bankspesen bei Überweisung bzw. Scheckeinreichung aus dem Ausland wird eine Pauschalgebühr von € 10,00 erhoben. Der Mindestbetrag je Rechnung (ohne Porto und Verpackung) beträgt € 5,00.
Bei Barzahlung ist kein Mindestbetrag anzusetzen.
Digitalaufnahmen werden grundsätzlich auf dem Postweg entweder als Papierausdruck oder auf Datenträger versandt.
1) Veröffentlichung von Reproduktionen (zuzüglich der Gebühren für deren Anfertigung) in Druckerzeugnissen oder auf elektronischen Datenträgern:
- a. einmalig € 120,00
- b. unbeschränkt € 15,00
2) Wiedergabe von Filmmaterial (pro Sekunde) € 100,00
Wiedergabe von Tonmaterial (pro Minute) € 14,00
Die Gebühren nach § 2 Abs. 1 und 2 werden nicht erhoben bei Inanspruchnahme:
- b. für Forschungen durch Einrichtungen oder im Auftrag der katholischen-evangelischen Landeskirche.
- c. durch staatliche und kommunale Stellen, soweit die Benutzung in eigener Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird.
Bei Vorliegen eines öffentlichen oder kirchlichen Interesses können die Gebühren nach § 3 ermäßigt oder erlassen werden.
Die Gebühren und Auslagen werden mit dem Tätigwerden des Archivs fällig.
Das Archiv kann angemessene Vorschüsse auf die Gebühren und Auslagen verlangen und sein Tätigwerden von der Bezahlung der Gebühren abhängig machen.
Eilige Aufträge können in besonderen Fällen nach Absprache kurzfristig erledigt werden und werden mit einem Aufschlag von 50% belegt.
Im besonderen Auftrag des Erzbischofs Reinhard Kardinal Marx werden auf Vorschlag des zuständigen Bischofsvikars sowie nach Beratung im Priester- und Ordinariatsrat folgende Pfarrverbände errichtet:
Zu diesem Pfarrverband, der mit Wirkung vom 1. September 2013 errichtet wurde, gehören die Pfarreien Agatharied-St. Agatha und Hausham-St. Anton. Der Sitz des Pfarrverbandes ist die Pfarrei Hausham-St. Anton. Der Pfarrverband ist dem Dekanat Miesbach eingegliedert. Mit dem Aufbau und der Leitung des Pfarrverbandes Hausham-Agatharied wurde Richard Mannhardt beauftragt.
Zu diesem Pfarrverband, der mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 errichtet wird, gehören die Pfarreien Fridolfing-Mariä Himmelfahrt, Kirchanschöring-St. Michael, Petting-St. Johann Baptist und die Kuratie Kirchstein-St. Ägidius. Der Sitz des Pfarrverbandes ist die Pfarrei Kirchanschöring-St. Michael. Der Pfarrverband ist dem Dekanat Traunstein eingegliedert.
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2014
Normgeber: München und Freising