Errichtung des Bischofsrates der Erzdiözese München und Freising

DEKRET

Hiermit errichte ich gemäß c. 473 § 4 CIC zur Förderung der pastoralen Tätigkeit den 

Bischofsrat der Erzdiözese München und Freising.

Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Bischofsrates werden durch ein eigenes Statut geregelt.

München, den 2. Februar 2011

Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising

Veröffentlichungsdatum: 02.02.2011

Normgeber: München und Freising

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