Errichtung des Bischofsrates der Erzdiözese München und Freising
DEKRET
Hiermit errichte ich gemäß c. 473 § 4 CIC zur Förderung der pastoralen Tätigkeit den
Bischofsrat der Erzdiözese München und Freising.
Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Bischofsrates werden durch ein eigenes Statut geregelt.
München, den 2. Februar 2011
Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising
Veröffentlichungsdatum: 02.02.2011
Normgeber: München und Freising
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