Errichtungsurkunde einer ökumenischen Kommission für das Erzbistum München und Freising

Eines der Hauptanliegen des II. Vatikanischen Konzils war die ökumenische Aufgabe. Papst Paul VI. hat sie in seiner Eröffnungsansprache zur 3. Sitzungsperiode „eine Sache von größter Bedeutung" genannt. In der Folge hat das Römische „Sekretariat für die Einheit der Christen" im Auftrag Pauls VI. am Pfingstfest, 14. Mai 1967, das „Ökumenische Direktorium" (1. Teil) promulgiert. Dieses wichtige nachkonziliare Dokument enthält Richtlinien für die praktische Verwirklichung der Grundsätze, die im Konzilsdekret über den Ökumenismus dargelegt wurden. Die deutschen Bischöfe haben in ihrer Vollversammlung vom 4. bis 7. März 1968 Ausführungsbestimmungen zu diesem Dokument erlassen (siehe Amtsblatt Nr. 9 vom 24. April 1968). Dieselben waren in einer eingehenden Beratung mit den Vertretern der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) abgestimmt worden. Die Fuldaer Bischofskonferenz vom 23. bis 26. September 1968 fasste folgenden Beschluss: „In jedem Bistum muß eine Kommission errichtet werden, die sich im Auftrag des Bischofs dem ökumenischen Anliegen widmet. Es empfiehlt sich, mit der Leitung dieser Kommission die schon seit Jahren arbeitenden ,Diözesanreferenten für die ökumenische Arbeit' zu beauftragen. Für die Errichtung und die Aufgaben dieser Kommission gelten die im Ökumenischen Direktorium (Nr. 3 bis 6) und in den Ausführungsbestimmungen der Fuldaer Bischofskonferenz (Nr. 1) erwähnten Normen" (Protokoll II, Nr. 10).

In Ausführung der obengenannten Bestimmungen errichte ich die ökumenische Kommission für das Erzbistum München und Freising unter dem Vorsitz von Ordinariatsrat Dr. Michael Hock.

Als Mitglieder dieser ökumenischen Diözesan-Kommission berufe ich folgende Personen:

  • Herrn Lothar Bauer, 8 München 67, Puppenweg 23
  • Herrn Edgar Fahmüller, 8 München 60, Haldenbergstr. 15
  • H. H. Leo van Hout, Kaplan in Maria Thalkirchen, München 25, Fraunbergplatz 5
  • H. H. Abt Dr. Odilo Lechner, Abtei St. Bonifaz, 8 München 2, Karlstr. 34
  • Pater Martin Löffler S. J., 8 München 22, Kaulbachstr. 31 a
  • Frau Anna Scherer, 8 München 60, Stahlstr. 24
  • H. H. Ordinariatsrat Franz Schwarzenböck, Leiter des Seelsorgereferates, 8 München 2, Maxburgstr. 2
  • H. H. Dr. Franz Schreibmayr, 8 München 19, Nürnberger Str. 54

Mit der Errichtung dieser ökumenischen Diözesankommission verbinde ich den Wunsch und die Hoffnung, dass sie „zu einer Belebung und Stärkung ökumenischer Gesinnung und ökumenischer Aktivität beitrage, damit die Sehnsucht nach der Einheit aller Christen in der einen Kirche Christi wachse und die ökumenische Arbeit mit Gottes Hilfe schon bald konkrete Ergebnisse in Richtung auf dieses Ziel zeige" (Erläuterung zum ökumenischen Direktorium Nr. 8).

München, den 4. Februar 1970
Julius Card. Döpfner

Veröffentlichungsdatum: 04.02.1970

Normgeber: München und Freising

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