Neuregelung der Frauenkommission

In Fortschreibung der Errichtungsurkunde der Frauenkommission in der Erzdiözese München und Freising vom 19. November 1993 wird die Frauenkommission mit Wirkung vom 1. Februar 2015 neu geregelt.

§ 1 Aufgabe

Aufgabe der Kommission ist es, Themen, die die Rolle der Frau in der Kirche betreffen - insbesondere in der Erzdiözese München und Freising - zu beraten und dem Erzbischof Vorschläge zur Lösung anstehender Probleme sowie Anregungen zur Entwicklung zukunftsorientierter Maßnahmen zu unterbreiten.

§ 2 Amtszeit

Die Mitglieder der Kommission gemäß § 4 a) bis e) werden vom Erzbischof von München und Freising für die Dauer von vier Jahren ernannt.

§ 3 Vorsitz und Stellvertretender Vorsitz

Auf Vorschlag der Ordinariatskonferenz wird eines ihrer weiblichen Mitglieder oder, falls dies nicht möglich ist, der Leiter des Ressorts Seelsorge und kirchliches Leben zur/zum Vorsitzenden, sowie ein weiteres Mitglied zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.

§ 4 Mitglieder

Die Kommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • a) der/die Vorsitzende;
  • b) der/die stellvertretende Vorsitzende;
  • c) eine Vertreterin des Fachbereiches Frauenseelsorge im Erzbischöflichen Ordinariat München, die von der Leiterin dieses Fachbereichs benannt wird;
  • d) vier vom Erzbischof frei ernannte Frauen;
  • e) sechs auf Vorschlag des Frauenforums ernannte Frauen;
  • f) der/die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte im Erzbischöflichen Ordinariat München.

§ 5 Arbeitsweise

Die Arbeitsweise der Kommission richtet sich nach der vom Generalvikar zu erlassenden Geschäftsordnung.

München, den 8. Januar 2015

Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising

Veröffentlichungsdatum: 08.01.2015

Datum des Inkrafttretens: 01.02.2015

Normgeber: München und Freising

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