Neuregelung der Frauenkommission
In Fortschreibung der Errichtungsurkunde der Frauenkommission in der Erzdiözese München und Freising vom 19. November 1993 wird die Frauenkommission mit Wirkung vom 1. Februar 2015 neu geregelt.
§ 1 Aufgabe
Aufgabe der Kommission ist es, Themen, die die Rolle der Frau in der Kirche betreffen - insbesondere in der Erzdiözese München und Freising - zu beraten und dem Erzbischof Vorschläge zur Lösung anstehender Probleme sowie Anregungen zur Entwicklung zukunftsorientierter Maßnahmen zu unterbreiten.
§ 2 Amtszeit
Die Mitglieder der Kommission gemäß § 4 a) bis e) werden vom Erzbischof von München und Freising für die Dauer von vier Jahren ernannt.
§ 3 Vorsitz und Stellvertretender Vorsitz
Auf Vorschlag der Ordinariatskonferenz wird eines ihrer weiblichen Mitglieder oder, falls dies nicht möglich ist, der Leiter des Ressorts Seelsorge und kirchliches Leben zur/zum Vorsitzenden, sowie ein weiteres Mitglied zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.
§ 4 Mitglieder
Die Kommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- a) der/die Vorsitzende;
- b) der/die stellvertretende Vorsitzende;
- c) eine Vertreterin des Fachbereiches Frauenseelsorge im Erzbischöflichen Ordinariat München, die von der Leiterin dieses Fachbereichs benannt wird;
- d) vier vom Erzbischof frei ernannte Frauen;
- e) sechs auf Vorschlag des Frauenforums ernannte Frauen;
- f) der/die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte im Erzbischöflichen Ordinariat München.
§ 5 Arbeitsweise
Die Arbeitsweise der Kommission richtet sich nach der vom Generalvikar zu erlassenden Geschäftsordnung.
München, den 8. Januar 2015
Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München und Freising
Veröffentlichungsdatum: 08.01.2015
Datum des Inkrafttretens: 01.02.2015
Normgeber: München und Freising