Gebührenordnung des Konsistoriums und Metropolitangerichtes München

Gemäß c. 1649 § 1 CIC erlasse ich für das Konsistorium und Metropolitangericht München folgende Gebührenordnung:

I. Gebühren

  1. Ordentliche Verfahren 1. Instanz: 200,- Euro (bzw. DM 400,-)
  2. Ordentliche Verfahren 2. Instanz: 100,- Euro (bzw. DM 200,-)
  3. Dokumentenverfahren: 50,- Euro (bzw DM 100,-)
  4. Privilegium Fidei - Verfahren: die anfallenden römischen Gebühren
  5. Nichtvollzugsverfahren: die anfallenden römischen Gebühren

II. Sonderausgaben

Auslagen für Zeugen, Gutachter oder Dolmetscher sind der Partei in Rechnung zu stellen, welche deren Beteiligung beantragt. Sollte das Gericht deren Beteiligung gemäß cc. 1452, 1471 oder 1680 CIC verfügen, sind die Kosten der klagenden Partei in Rechnung zu stellen.

III. Erlass von Gebühren und Sonderausgaben

Der Offizial hat das Recht, im Einzelfall bei Bedürftigkeit nach eigenem Ermessen sowohl Verfahrenskosten als auch Sonderausgaben ganz oder teilweise zu erlassen.

Diese Gebührenordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

München, den 1. März 2001

Friedrich Kard. Wetter 

Erzbischof

Veröffentlichungsdatum: 01.03.2001

Datum des Inkrafttretens: 01.04.2001

Normgeber: München und Freising

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