Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden
Für die Arbeit in Pfarrverbänden wird bis auf weiteres folgende Rahmenordnung erlassen:
- Der Leiter eines Pfarrverbandes bemüht sich, in absehbarer Zeit ein Seelsorgeteam aufzubauen. Ihm gehören an alle hauptamtlichen in der Pfarrseelsorge stehenden Priester, Diakone und die im pastoralen Dienst tätigen Laien.
- Regelmäßig (etwa einmal im Monat) trifft sich das Seelsorgeteam zur gemeinsamen Seelsorgsbesprechung. Den Vorsitz führt der Leiter des Pfarrverbandes. Die Tagesordnung ist schriftlich festzulegen und über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen.
- Das Gremium der Mitverantwortung der Laien im Pfarrverband ist der Pfarrverbandsrat. Ihm gehören an das Seelsorgeteam, die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und je ein oder zwei Delegierte der einzelnen Pfarrgemeinderäte des Pfarrverbandes. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter im Pfarrverbandsrat tragen die Mitverantwortung in der Seelsorge und unterstützen dabei das Seelsorgeteam des Pfarrverbandes. Die Satzung der Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising gilt entsprechend. Gemäß dieser Satzung wählen die Mitglieder des Pfarrverbandsrates ein Mitglied zum Vorsitzenden.
Die überpfarrlichen Aufgaben: Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, sozial-caritative Dienste, Schulung der Pfarrgemeinderäte für die verschiedenen Sachaufgaben, Abstimmung der Planung, gemeinsame Veranstaltungen usw. sind der besonderen Sorge des Pfarrverbandsrates anvertraut. - Der Pfarrverbandsrat tritt wenigstens zweimal im Jahr zur gemeinsamen Beratung der Aufgaben und Probleme des Pfarrverbandes zusammen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Pfarrverbandsrates gemäß Satzung der Pfarrgemeinderäte. Die Tagesordnung ist festzulegen und über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen.
- Die bestehenden Pfarrgemeinderäte sind zu größerer Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Übernahme entsprechender Dienste zu ermutigen. Pfarreien ohne Pfarrgemeinderat werden aufgefordert, in absehbarer Zeit einen Pfarrgemeinderat ins Leben zu rufen.
Von den jeweiligen Pfarrgemeinderäten sollen im Einvernehmen mit dem Leiter des Pfarrverbandes Verantwortliche gesucht werden, die nach entsprechender Ausbildung und Schulung besondere Aufgaben in den Einzelgemeinden übernehmen und zusammen mit dem Leiter des Pfarrverbandes und dem jeweiligen Pfarrgemeinderat das kirchliche und pfarrliche Leben mitgestalten.
Für die Leitung von Wortgottesdiensten und für die Spendung der heiligen Kommunion sollen geeignete Gemeindemitglieder ausgebildet und oberhirtlich beauftragt werden. Der Pfarrverbandsrat hat die Gewinnung und Schulung von Kräften für die Gemeindekatechese als wichtige Aufgabe wahrzunehmen. - Die einzelnen Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen und Pfarrpfründestiftungen, die zum Pfarrverband gehören, behalten ihre jeweilige allgemein-rechtliche und kirchenrechtliche Selbstständigkeit.
- Die Pfarramtsverwaltung ist nach und nach zentral zusammenzufassen und, soweit möglich, zu vereinfachen. Die Matrikelbücher der einzelnen Pfarreien eines Pfarrverbandes sind auch nach Errichtung des Pfarrverbandes für die einzelnen Pfarreien getrennt zu führen. Das Pfarrbüro - in der Regel am Sitz des Leiters des Pfarrverbandes - übernimmt die nach Bedarf nötigen Verwaltungsaufgaben der einzelnen Gemeinden des Pfarrverbandes.
Die vorstehende Rahmenordnung für die Arbeit in Pfarrverbänden wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1983 in Kraft gesetzt. Die für einzelne Pfarrverbände bereits gesondert erlassenen Rahmenordnungen treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft, insoweit sie mit den Bestimmungen der vorliegenden Rahmenordnung nicht übereinstimmen.
München, den 21. Juli 1983
Friedrich Card. Wetter
Erzbischof von München und Freising
Veröffentlichungsdatum: 21.07.1983
Datum des Inkrafttretens: 01.10.1983
Normgeber: München und Freising
Text hinzugefügt
:
Text hinzugefügt
Text entfernt
:
Text entfernt