Allgemeines Strafdekret gemäß c. 29 CIC i.V.m. c. 1315 CIC
Da es sich bei den sogenannten Marienerscheinungen des Herrn Salvatore Caputa um rein subjektive Erfahrungen des Herrn Caputa handelt, ist alles zu vermeiden, was den Geschehnissen den Anschein kirchlicher Anerkennung oder Billigung verleiht und bei den Gläubigen Verwirrung stiften könnte.
Aus diesem Grund untersage ich aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung gemäß can. 30 CIC allen Diakonen und Priestern in der Erzdiözese München und Freising, allen der Erzdiözese München und Freising inkardinierten Klerikern, auch außerhalb der Erzdiözese München und Freising, in zeitlichem und/oder örtlichem Zusammenhang mit Auftritten von Herrn Salvatore Caputa irgendwelche
- Gottesdienste zu leiten,
- als Kleriker erkennbar an Gottesdiensten oder Versammlungen teilzunehmen,
- kirchliche Räume, Liegenschaften oder Infrastruktur zur Verfügung zu stellen oder
- in anderer Form Unterstützung zu gewähren.
Wer gegen dieses allgemeine Strafdekret verstößt, ist mit der Suspension gemäß can. 1333 CIC zu bestrafen.
Dieses allgemeine Strafdekret ist im Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising zu veröffentlichen und tritt am 1. März 2018 in Kraft.
München, den 15. Februar 2018
P. Beer, Generalvikar
Veröffentlichungsdatum: 15.02.2018
Datum des Inkrafttretens: 01.03.2018
Normgeber: München und Freising