Stipendien- und Stolgebühren-Ordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen
Gemäß Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 17./18. September 2003 wird die seit 1. Januar 2003 geltende Stipendien- und Studiengebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen geändert.
In der Ziffer 1 (Messstipendien) wird der Absatz 1 um folgenden Zusatz ergänzt:
„Nach der Personalisierung der Messe fällt das Messstipendium in voller Höhe der jeweiligen Kirchenstiftungskasse zu. Der zelebrierende Priester erhält keinen Anteil aus dem Messstipendium.“
Der erste Satz der Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: „Über die Verteilung der Stolarienanteile können die (Erz-)Diözesen eigene Regelungen erlassen.”
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Freising, 18. September 2003
Für den Konvent der Bischöfe der Kirchenprovinz München und Freising
Friedrich Kardinal Wetter
Erzbischof
Für den Konvent der Bischöfe der Kirchenprovinz Bamberg
Ludwig Schick
Erzbischof
Veröffentlichungsdatum: 18.09.2003
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2004
Normgeber: München und Freising