Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen; hier: Ergänzende Regelung

Dekret

Ergänzend zur Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen vom 04. November 2002 wird für das Erzbistum München und Freising folgende diözesane Regelung über die Verwendung der Stipendien- und Stolarienanteile mit Wirkung vom 01. Januar 2003 erlassen: Der Stipendienanteil des Priesters beträgt EUR 1,25. Die Stolarienanteile des Priesters bzw. des Offiziators betragen je EUR 5,00. Die Auszahlung der Stipendien- und Stolarienanteile erfolgt über die Kasse der Kirchenstiftung.

München, den 07. November 2002

Friedrich Card. Wetter

Erzbischof

Veröffentlichungsdatum: 07.11.2002

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2003

Normgeber: München und Freising

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