Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen; hier: Ergänzende Regelung - Neufassung

Dekret

Die ergänzende Regelung zur Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen vom 07. November 2002 (Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising 2002, S. 313) erhält folgende Fassung:

Ergänzend zur Stipendien- und Stolgebührenordnung der Bayerischen Kirchenprovinzen vom 04. November 2002 in der Fassung vom 18. September 2003 wird für das Erzbistum München und Freising folgende diözesane Regelung erlassen:

Der zelebrierende Priester erhält keinen Anteil aus dem Messstipendium. Die Stolarienanteile des Priesters bzw. Offiziators betragen je EUR 5,00. Die Auszahlung der Stolarienanteile erfolgt über die Kasse der Kirchenstiftung.

Diese Regelung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

München, den 22. November 2003

Friedrich Card. Wetter

Erzbischof

Veröffentlichungsdatum: 22.11.2003

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2004

Normgeber: München und Freising

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