Kirchgeld
Regelung ab 01.01.2002
- Kirchgeld: 1,50 EUR
- Kirchgeld Höchstbetrag: 15,00 EUR
- Jahresbezüge/Einkünfte mehr als 1.800,00 EUR
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2002
Normgeber: München und Freising
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