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Aktuelles Recht

1. Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht
2. Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen
3. Verkündigungsdienst
4. Heiligungsdienst
5. Kirchenvermögen
5.1. Vermögenserwerb
5.1.1. Kirchensteuer
5.1.2. Kollekten
5.1.3. Kirchgeld
5.2. Vermögensverwaltung und -veräußerung
5.3. Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen
6. Disziplinar- und Strafrecht
7. Rechtsschutz und Gerichtsverfahren
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Kirchgeld

Regelung ab 01.01.2002

  • Kirchgeld: 1,50 EUR
  • Kirchgeld Höchstbetrag: 15,00 EUR
  • Jahresbezüge/Einkünfte mehr als 1.800,00 EUR

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2002

Normgeber: München und Freising

KABL M 2001 (14), Nr. 197, S. 391.pdf
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Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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