Orientierungsrahmen für anstehende Generalsanierungen oder Neubauten von familienorientierten Einrichtungen

Diese Räume sollten sich im Idealfall im Gebäude der Kita befinden. Wo dies nicht möglich ist, bietet es sich an, die Räume im Pfarrheim zu situieren, insbesondere wenn sich dieses in der Nähe befindet. Auch die Umnutzung eventuell nicht mehr benötigter Pfarrhäuser kommt für einen Teil des Raumangebots der Familienorientierung infrage, wenn die örtliche Nähe zur Kita gegeben ist und die baulichen Voraussetzungen in Bezug auf Barrierefreiheit sowie Flucht- und Rettungswege vorhanden sind bzw. geschaffen werden können. Für verschiedene Aktivitäten können auch geeignete Räume des Pfarrheims in Wechselnutzung in Betracht kommen, wenn sich dies vom Belegungsplan her vereinbaren lässt.

Nachstehendes Raumprogramm gibt eine Orientierungshilfe für die Überlegungen und Entscheidungen, inwieweit sich eine Einrichtung zum „Familienzentrum“ weiterentwickeln kann oder dafür weitere Räume benötigt. Dabei finden die inhaltlichen Themen Betreuung, Beratung, Bildung und Begegnung die entsprechende Berücksichtigung.

Betreuung (siehe Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen)

RaumbezeichnungRaumgrößeAnzahlGesamtfläche
Rückzugs- und Ruheraum18 m²118 m²

Beratung

RaumbezeichnungRaumgrößeAnzahlGesamtfläche
Beratungszimmer (bei Inklusion mind. 2 Räume)12 m²224 m²
Großer Beratungsraum24 m²124 m²
Büro (ggf. Arbeitsplatz Leitung Familienorientierung)12 m²112 m²

Bildung

RaumbezeichnungRaumgrößeAnzahlGesamtfläche
Pädagogischer Gruppenraum (Eltern-Kind-Programm)36 m²136 m²
Seminarraum48 m²148 m²
Materialraum (alternativ Schrankwände)12 m²112 m²

Begegnung

RaumbezeichnungRaumgrößeAnzahlGesamtfläche
Begegnungsraum (evtl. kombiniert mit Foyer)36 m²136 m²
Eltern-Café optional oder in Kombination mit Begegnungsraum36 m²136 m²
Teeküche mit Lager12 m²112 m²

Somit ergibt sich ein Mindestflächenbedarf von rd. 222 m². Hinzu kommen noch Nebennutzflächen für WCs, Flure und Garderoben sowie für einen Putzraum, soweit nicht vorhandene Nebenräume und Verkehrsflächen mit genutzt werden können.

Je nach individueller Konzeption und den örtlichen Gegebenheiten sind Abweichungen möglich.

Zur Abschätzung der Kosten kann man sich an den aktuellen Förderwerten des Freistaats Bayern für Kindertagesstätten orientieren. So geht der Freistaat davon aus, dass mit einem Betrag von 3.663,00 €/m² Hauptnutzfläche (ohne Flur und WC-Bereich) die Kosten für einen Neubau abgedeckt sein sollten. Je nach Region muss dieser Wert jedoch mit einem Faktor 1,2 bis 1,4 multipliziert werden, um der aktuellen Baupreisentwicklung Rechnung zu tragen. Bei Maßnahmen im Bestand kann eine Reduzierung auf 80 bis 75 % angenommen werden.

Somit ergäben sich überschlägig kalkuliert für einen Neubau ohne Eltern-Café folgende Kosten:

222 m² x 3.663,00 €/m² = € 813.186,00 x 1,3 (Regionalfaktor) = rd. € 1.050.000,00

Kann ein Bestandsgebäude im Zuge einer anstehenden Generalsanierung umgebaut werden, ergäbe sich ein Kostenrahmen von rd. € 850.000,00.

Dies sind rein theoretische Richtwerte, die nicht mit einer Kostenberechnung auf Basis einer konkreten Planung gleichgesetzt werden dürfen!

Bei Bestandsumnutzungen sind die Kosten stark abhängig vom Gebäudezustand und den notwendigen Umbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen. Hierfür können ohne Planung keine Richtwerte angegeben werden.

Nach Kenntnisnahme durch die Ordinariatskonferenz am 13.01.2015 ist dieser Orientierungsrahmen im Rahmen der diözesanen Bauregeln verbindlich.

Datum des Inkrafttretens: 13.01.2015

Normgeber: München und Freising

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