Standardraumprogramme für Pfarrheime und Pfarrhäuser
Vorüberlegungen
Die folgenden Standardraumprogramme basieren auf den Rahmenbedingungen, die der Ordinariatsrat mit Beschluss vom 30.11.2004 vorgegeben hat und ersetzen die bisher angewandten Musterraumprogramme für Pfarrheime und die Raumprogramme für Pfarrhäuser vom 15.07.2003. Sie dienen als Orientierungsrahmen sowohl auf pfarrlicher Ebene wie auch auf Ebene des Pfarrverbandes. Gegebenenfalls müssen sie an die neuen Seelsorgemodelle angepasst werden, sobald diese erprobt und beschlossen sind.
Aufgrund der rückläufigen Kirchensteuereinnahmen sieht sich die Erzdiözese gezwungen, trotz der pastoral durchaus sinnvollen Bedarfsfestlegungen vom 27.11.2001 erhebliche Einsparungen vorzunehmen. Dies wurde im ersten Schritt mit einer Erhöhung der Eigenleistungen der Pfarreien eingeleitet und muss in einem zweiten Schritt mit einer Reduzierung der Raumprogramme verwirklicht werden, die wiederum auch die künftig noch bezuschussungsfähigen Größen für Gebäudebewirtschaftung, Bauunterhalt und gegebenenfalls Neubauten darstellen werden (vgl. auch Schreiben des Generalvikars an die Kirchenverwaltungen vom 08.06.2004 zur Neuausrichtung des diözesanen Bauwesens bzw. diözesane Bauregeln vom 01.04.2005).
Nach wie vor gilt daher, dass Raumprogramme für pfarrliche Einrichtungen jeweils Einzelfallentscheidungen sind, die im Zusammenwirken mit den zuständigen Seelsorgern und den pfarrlichen Gremien getroffen werden. Als Ausgangspunkt für diese Entscheidungen ist ein einheitlicher Orientierungsrahmen für das gesamte Bistum wichtig. Deshalb sind die Standardraumprogramme Bestandteil der Diözesanen Bauregeln vom 01.04.2005.
1. Standardraumprogramme für Pfarrheime
Die Kirche ist das Zentrum der Seelsorge. Jede Pfarrei bzw. Seelsorgeeinheit braucht aber für eine zeitgemäße und zielgerichtete Pastoral auch außerhalb des Gottesdienstes Räume zur Begegnung und zur Seelsorgearbeit mit Personen und Gruppen. Der Grundsatz „Gemeinden brauchen Versammlungsräume“ wurde vom Ordinariatsrat am 30.11.2004 wieder bekräftigt.
Grundsätzlich erstellt die Pastorale Planungsstelle in Absprache mit dem Seelsorgereferenten bei der Renovierung oder beim Neubau eines Pfarrheimes jeweils den Entwurf eines Raumprogramms unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Katholikenzahl und Größe der Pfarrei
- Art und Größe des vorgesehenen Seelsorgemodells (Einzelpfarrei, Pfarrverband, Stadtkirche, Stadtteilseelsorge)
- künftige bauliche und demographische Entwicklung in der Pfarrei
- historische und soziale Gegebenheiten
- Zahl der pfarrlichen Gruppen und Aktivitäten
- Verfügbarkeit nichtkirchlicher Versammlungsräume (z. B. im Wirtshaus, Gemeindesaal usw.)
Ein wichtiges Kriterium ist zwar die Zahl der Katholiken, da sich die Pfarreien untereinander vergleichen und bei der Zuweisung von Kirchensteuermitteln Gerechtigkeit bzw. Gleichbehandlung fordern. Ebenso üben aber auch topografische Gegebenheiten und die Größe eines vorhandenen Grundstücks Einfluss auf das Raumprogramm aus. Von ganz besonderer Bedeutung sind Größe und Struktur vorhandener Gebäude. Für das Raumprogramm eines Pfarrheimes ist es auch von Bedeutung, zu welcher Art von Pfarrverband oder Seelsorgemodell die Pfarrei gehört, d. h., ob sie zentrale Versammlungsmöglichkeiten bereitstellen muss bzw. zentrale Aufgaben im Pfarrverband zu erfüllen hat. Außerdem spielt es bei der Festlegung der Raumprogramme eine Rolle, ob innerhalb des Pfarrgebietes eine umfangreichere Siedlungstätigkeit zu erwarten ist oder ob Einwohnerzahl und Siedlungsentwicklung eher stagnieren bzw. gar rückläufig sein werden.
Pastoralplanerischer Orientierungsrahmen
- Grundsätzlich bleibt es beim früheren Beschluss, dass jede Pfarrgemeinde Versammlungsräume braucht. Dazu werden die vier Typklassen A bis D als Bedarfswerte gebildet. Diese Bedarfswerte bilden auch die Basis für die Höhe der Betriebskostenzuschüsse und sind bei Renovierungen und Sanierungen zugrunde zu legen.
- Weiterhin gilt grundsätzlich: Im Pfarrverband mit Mittelpunktspfarrei soll es künftig nur ein Pfarrheim und eine Pfarramtsverwaltung geben, und zwar am Sitz des Pfarrverbandes. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Pfarrheime wird eine angemessene Gesamtquadratmeterzahl (entsprechend der neuen Typ-Einteilung) festgelegt, die in einem Pfarrverband aber auch auf mehrere Pfarrheime verteilt werden kann. Auch innerhalb einer Pfarrei ist die Verteilung auf mehrere Gebäude möglich. Diese Grundsätze sind jedoch unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse umzusetzen.
- In Pfarrverbänden gleich oder ähnlich großer Pfarreien (Pfarrverbandsmodell 2a) werden die pfarrlichen Einrichtungen nicht auf eine Pfarrei hin zentriert.
- Beim Modell Stadtkirche (bzw. Stadtteilseelsorge) wird der Raumbedarf für pfarrliche Räume ebenfalls für jede Pfarrei getrennt ermittelt.
- In der Erzdiözese München und Freising entstehen aufgrund der wirtschaftlichen Prosperität des Münchner Raumes an vielen Stellen Wohnbaumaßnahmen größeren Umfangs. Nach den pastoralen Erfordernissen wäre an diesen Stellen oft die Gründung einer neuen Pfarrei erforderlich. Wo aufgrund der personellen und finanziellen Situation dies nicht möglich ist, werden in bescheidenem Umfang Seelsorgeräume errichtet. In diesem Fall muss jedoch ernsthaft geprüft werden, ob eine andere Seelsorgestelle dafür geschlossen werden kann. Eine Ausweitung der Zahl der Pfarreien und Kuratien ist definitiv nicht mehr möglich.
Bauplanerischer Orientierungsrahmen
- Um den Bau von Aufzügen zu vermeiden, sind Räume wie Pfarrsaal, Foyer, Teeküchen und die Sanitäranlagen möglichst ebenerdig anzuordnen.
- Grundsätzlich gilt: Jugendbereiche sollen so angelegt werden, dass gegenseitige Störungen vermieden werden. Auch Dienstwohnungen sind so anzuordnen, dass Ruhestörungen von Anfang an ausgeschlossen sind.
- Wegen der finanziellen Gegebenheiten sollen künftig auch verstärkt Modelle einer Anmietung von Räumlichkeiten und gegebenenfalls von Baukostenzuschüssen in kommunalen Gebäuden mit entsprechendem Nutzungsvertrag erprobt werden.
- Wo in kleinen Gemeinden noch Wirtshaussäle vorhanden sind, werden die Pfarrheime ohne größere Säle konzipiert, damit keine Konkurrenzsituation entsteht. Gleichwohl ist eine Bevorratung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen für Ergänzungsbauten anzustreben.
- Eine Mehrfachbelegung der Räume durch unterschiedliche Nutzergruppen ist unbedingt erforderlich. Die ausschließliche Nutzung von Räumen durch eine bestimmte Gruppe ist künftig nicht mehr möglich; dies gilt auch für den Jugendbereich.
Pfarrheimtypen
Auf der Basis dieser Vorüberlegungen und Rahmenbedingungen werden vier Pfarrheimtypen festgelegt:
- Typ A Pfarrheim für Pfarreien bzw. Pfarrverbände mit Mittelpunktspfarrei ab 6.000 Katholiken (ca. 540 m² Hauptnutzfläche)
- Typ B Pfarrheim für Pfarreien bzw. Pfarrverbände mit Mittelpunktspfarrei mit ca. 3.000 bis 6.000 Katholiken (ca. 300 m² Hauptnutzfläche)
- Typ C Pfarrheime für Pfarreien mit ca. 1.000 bis 3.000 Katholiken (ca. 120 m² Hauptnutzfläche). In den kleineren Pfarreien (unter 2.000 Katholiken) kann ggf. der Einbau von Versammlungsräumen im Pfarrhof oder in einem anderen vorhandenen Gebäude erfolgen.
- Typ D Pfarrliche Räume für Pfarreien mit weniger als 1.000 Katholiken: in der Regel Einbau von Versammlungsräumen in Pfarrhäusern oder anderen geeigneten Gebäuden, ca. 60 m² Hauptnutzfläche.
Typ A Standardraumprogramm Pfarrheim für Pfarreien bzw. Pfarrverbände mit Mittelpunktspfarrei ab 6.000 Katholiken (ca. 540 m² Hauptnutzfläche)
Derzeit gibt es in der Erzdiözese 57 Pfarreien dieser Größe. Gegebenenfalls wird dieser Pfarrheimtyp in einzelnen Pfarrverbänden mit Mittelpunktspfarrei zusätzlich erforderlich. Eine Zahlenangabe ist erst nach der Erprobungsphase der neuen pastoralen Modelle möglich.
In der Regel haben diese Pfarreien bereits ein Pfarrheim. Pfarrheime dieser Größenordnung werden künftig meist nur dann erforderlich, wenn eine Generalsanierung oder ein Ersatzbau ansteht.
Allgemeiner Pfarrheimbereich:
im EG
- Pfarrsaal 160 m²
- Foyer in ausreichender Größe
- Stuhllager
- Teeküche mit Nebenraum 18 + 7 m² (dem Saal zugeordnet)
- Großer Versammlungsraum 60 m²
- Sitzungszimmer für Gremien 30 m²
- Clubraum 40 m²
- Mehrzweckraum (ggf. zum Pfarrsaal zuschaltbar) 30 m²
- Behindertentoilette
im UG
- Musik-/Chorübungsraum 40 m²
- Werk- und Bastelraum 30 m²
- Abstellraum/Lager
Jugendbereich:
im EG bzw. UG mit Lichtgraben
- Gruppenraum 24 m²
- Gruppenraum 24 m²
- Gruppenraum 30 m²
- Teeküche 12 m²
im UG
- Tischtennis-, Bolz- oder Partyraum 35 m²
Summe der Hauptnutzfläche 540 m²
Typ B Standardraumprogramm Pfarrheim für Pfarreien bzw. Pfarrverbände mit Mittelpunktspfarrei mit ca. 3.000 bis 6.000 Katholiken (ca. 300 m² Hauptnutzfläche)
Derzeit gibt es in der Erzdiözese 168 Pfarreien dieser Größe. Davon haben bereits fast alle ein Pfarrheim. Ersatzbauten werden nur im Zuge einer Generalsanierung notwendig, sowie Erweiterungen nur, wenn neue pastorale Bedürfnisse dies erfordern. Eine Zahlenangabe bezüglich der Pfarrverbände mit Mittelpunktspfarrei ist erst nach der Erprobungsphase der neuen pastoralen Modelle möglich.
Allgemeiner Pfarrheimbereich:
im EG
- Pfarrsaal 100 m²
- Foyer in ausreichender Größe
- Stuhllager
- Teeküche (dem Saal zugeordnet) 12 m²
- Clubraum/Sitzungszimmer für Gremien 24 m²
- Mehrzweckraum (ggf. zum Pfarrsaal zuschaltbar) 30 m²
- Behindertentoilette
im UG
- Musik-/Chorübungsraum 30 m²
- Werk- und Bastelraum 18 m²
- Abstellraum/Lager
Jugendbereich:
im EG
- Gruppenraum 24 m²
- Gruppenraum 24 m²
- Teeküche 8 m²
im UG
- Tischtennis-, Bolz- und Partyraum 30 m²
Summe der Hauptnutzfläche 300 m²
Typ C Standardraumprogramm für Pfarrheime von Pfarreien zwischen 1.000 und 3.000 Katholiken (ca. 120 m² Hauptnutzfläche)
Derzeit gibt es in der Erzdiözese 309 Pfarreien dieser Größe.
Der Forderung nach einem Saal bis 100 m² kann nur entsprochen werden, wenn davon ein Sitzungsraum und Jugendraum abtrennbar ist.
Pfarrheimbereich:
- Großer Versammlungsraum 60 m² (soweit Architektur und Statik dies zulassen)
- Sitzungsraum 18 m²
- Küche 14 + 4 m²
- Jugendraum 24 m²
- Abstellraum
Summe der Hauptnutzfläche 120 m²
In den kleineren Pfarreien (unter 2.000 Katholiken) kann gegebenenfalls der Einbau von Versammlungsräumen im Pfarrhof oder in einem anderen geeigneten Gebäude erfolgen.
Typ D Standardraumprogramm für pfarrliche Räume von Pfarreien mit weniger als 1.000 Katholiken (in der Regel Einbau von Versammlungsräumen in Pfarrhäuser oder andere vorhandene Gebäude, ca. 60 m² Hauptnutzfläche)
Derzeit gibt es in der Erzdiözese 221 Pfarreien mit dieser Größe. Meist sind solche Seelsorgestellen ohne eigenen Priester am Ort, aber es ist ein Pfarrhaus vorhanden. In diesen Fällen kommt es besonders auf das ehrenamtliche Engagement an. Dies setzt ein Mindestmaß an Versammlungsräumen voraus. Es ist nicht zumutbar, pfarrliche Aktivitäten in Privatwohnungen abzuhalten.
In diesen Pfarrhäusern ist neben den pfarrlichen Räumen auch ein kleiner Amtsbereich erforderlich (vgl. Standardraumprogramme für Pfarrbüros, Typ D). Auf die Vermeidung von Ruhestörung ist zu achten, wenn das Gebäude eine Dienstwohnung aufweist.
Pfarrliche Räume:
- großer Gruppenraum 36 m²
- Jugendraum 20 m²
- Teeküche 4 m²
Summe der Hauptnutzfläche 60 m²
Der unter Typ D beschriebene Raumbedarf kann nur in dem Maße erfüllt werden, wie es die Struktur des vorhandenen Gebäudes vorgibt. Neben der Erfüllung des Raumbedarfs geht es auch um den Erhalt des Pfarrhauses.
2. Standardraumprogramme für Pfarrhäuser
Das Pfarrhaus ist ein wichtiger Ort der Seelsorge, nicht nur das private Haus des Pfarrers, in dem sich auch seine Arbeitsräume befinden. Vom Pfarrhaus aus nimmt der Pfarrer seine seelsorglichen Aufgaben wahr (vgl. c. 550 § 1 CIC). Deshalb unterliegt er der Residenzpflicht.
Die Residenzpflicht des Pfarrers (c. 533 § 1 und c. 550 § 1 CIC) belegt, dass das Pfarrhaus ein sehr bedeutendes Zentrum der ganzen Pfarrgemeinde ist. Wie die Kirche als geistliche Mitte der Pfarrgemeinde und das Pfarrheim als Ort der nicht liturgischen Versammlungen dient es ebenfalls der Gemeinschaft. Kirche und Pfarrhaus bilden eine Einheit.
Das Pfarrhaus soll für die Gemeindemitglieder „offen“ und identitätsstiftend sein. Es trägt dazu bei, ein positives Bild der Kirche nach außen zu vermitteln. Deshalb sollte grundsätzlich jede Pfarrei ein belebtes Pfarrhaus haben.
Das Pfarrhaus ist der primäre Ort, an dem jederzeit Zuwendung und Hilfe erwartet werden können. Insofern dient es auch der Diakonie.
Gemeinschaft und Diakonie im Pfarrhaus verleihen der Präsenz der Kirche in der Gesellschaft Ausdruck.
Das Pfarrhaus ist ein Ort niederschwelliger Angebote. Soweit im Pfarrhaus ein Amtsträger oder ein(e) kirchliche(r) Mitarbeiter(in) wohnt bzw. wenigstens dort feste Sprechzeiten anbietet, reduziert er/sie die Schwelle für erste Kontakte zur Kirche. Damit ist das offene Pfarrhaus eine wichtige Ergänzung zur offenen Kirche.
Auch wo es nicht bewohnt ist, kann das Pfarrhaus durch Ehrenamtliche zum Kristallisationskern der Gemeinde werden. Es ist ein wichtiges Identifikationssymbol gerade der ganz kleinen Gemeinden, besonders wenn es nahe bei der Kirche steht und/oder ortsbildprägenden Charakter hat. Seine Bedeutung nimmt in der säkularen Gesellschaft, in der die Christen nicht mehr an jedem Ort die Mehrheit bilden, sogar noch zu.
Der Raumbedarf der Pfarrhäuser
Je nach Größe und Struktur der Pfarrei stellt die Seelsorge unterschiedliche Ansprüche an das Pfarrhaus. Deshalb kommen heute im Pfarrhaus verschiedenste Nutzungen und Funktionen vor. Im Zuge des derzeitigen Sparzwangs ist auf die Mehrfachnutzung des Pfarrhauses geradezu hinzuwirken, um gegebenenfalls weitere Gebäude überflüssig zu machen.
Das Pfarrhaus mit eigenem Priester am Ort
Das klassische Pfarrhaus besteht aus den Wohnungen des Pfarrers, der Pfarrhausfrau und, soweit im Stellenplan vorgesehen, des Kaplans, gegebenenfalls einem Appartement für eine Aushilfe oder einen Praktikanten und einem Pfarrbüro, dessen Größe sich nach der Zahl der pastoralen Mitarbeiter und der Zahl der Mitarbeiter in der Verwaltung bemisst.
Standardraumprogramm Wohnbereich
Der Wohnbereich im Pfarrhaus soll vom Amtsbereich abgetrennt sein. Jeder pastorale Mitarbeiter soll sein Büro im Amtsbereich haben. Ein eigenes Arbeitszimmer im Wohnbereich ist nicht vorzusehen.
Allgemeiner Wohnbereich:
- Esszimmer 18 m²
- Küche 12 m²
- ggf. Vorrats- und Hauswirtschaftsraum 12 m²
- allgemeines WC für Wohnbereich
Privater Wohnbereich des Pfarrers:
- Wohn-/Arbeitszimmer 24 m²
- Schlafzimmer 12 m²
- Bad 7 m²
Privater Wohnbereich der Pfarrhausfrau:
- Wohnzimmer 18 m²
- Schlafzimmer 12 m²
- Bad 4 m²
Gästezimmer mit Nasszelle 22 m²
Die Wohnung des Pfarrers und der Pfarrhausfrau sind als eigenständige Wohneinheiten zu konzipieren, aber so, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen zu einer familiengerechten Wohnung für einen pastoralen Mitarbeiter zusammengeschlossen werden können. Dabei sind steuerliche Vorgaben zu berücksichtigen.
3. Standardraumprogramme der Pfarrbüros
Das Raumprogramm eines Pfarrbüros richtet sich nach der Zahl der pastoralen Mitarbeiter und der Zahl der Mitarbeiter im Pfarrbüro. Die Zahl der Wochenstunden im Pfarrbüro hängt von mehreren Faktoren ab, die für den Arbeitsanfall verantwortlich sind. Zunächst wird die Wochenstundenzahl nach der Zahl der Katholiken im Pfarrgebiet bemessen (ca. eine Wochenstunde je 150 Katholiken). Das heißt, die Grenze für eine zweite Planstelle im Pfarrbüro liegt in der Regel bei 6.000 Katholiken. Einfluss auf die Wochenstundenzahl haben aber auch die pfarrlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Friedhöfe, Pfarrheim(e), sonstige Einrichtungen. Die Zahl der Mitarbeiter in der Seelsorge ergibt sich aus dem Stellenplan bzw. aus den darin festgelegten Kriterien (vgl. Stellenplan 2010 mit der Änderung vom Februar 2005, Vorwort des Generalvikars, S. 2, Schlüssel für Stellenplan):
- a) Ab ca. 3.000 Katholiken sollte einer Pfarrei/einem Pfarrverband neben dem Pfarrer ein Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
- b) Ein zweiter Mitarbeiter ist vorgesehen:
- bei einem Pfarrverband ab 6.000 Katholiken
- bei weniger als 6.000, aber mindestens drei Seelsorgestellen
- bei Einzelpfarreien mit mindestens 6.500 Katholiken
- c) Ein dritter Mitarbeiter sollte bei mehr als ca. 9.000 Katholiken eingeplant werden.
Grundsätzlich soll jedem pastoralen Mitarbeiter ein Büro zur Verfügung stehen. Von dem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn ein Besprechungsraum im Pfarramtsbereich zur Verfügung steht.
Unter dieser Prämisse werden für die Pfarreien mit eigenem Priester am Ort drei Typen von Pfarrbüros gebildet:
Typ A: Pfarrbüro für Pfarreien über 6.500 Katholiken bzw. für Pfarrverbände oder andere Seelsorgemodelle mit mindestens 3.000 Katholiken und mindestens drei Seelsorgestellen
- Büro Pfarrer 24 m²
- Sekretariat 24 m²
- Büro Pastorale Mitarbeiter 2 x 18 m²
- Besprechungsraum 18 m²
- Kopier-/Abstellraum 10 m²
- Archiv/Registratur 12 m²
- Teeküche 6 m²
- Wartebereich/WC
Summe der Hauptnutzfläche (HNF) 130 m²
Typ B: Pfarrbüro für Pfarreien zwischen 3.000 und 6.500 Katholiken
- Büro/Sprechzimmer Pfarrer 24 m²
- Sekretariat 18 m²
- Büro Pastoraler Mitarbeiter 18 m²
- Kopier-/Abstellraum 10 m²
- Archiv/Registratur 12 m²
- Teeküche 6 m²
- Wartebereich/WC
Summe der Hauptnutzfläche (HNF) 88 m²
Typ C: Pfarrbüro für Pfarreien zwischen 1.000 und 3.000 Katholiken
- Büro/Sprechzimmer Pfarrer oder pastoraler Mitarbeiter 18 m²
- Sekretariat 18 m²
- Kopier-/Abstellraum 10 m²
- Archiv/Registratur 12 m²
- Wartebereich/WC
Summe der Hauptnutzfläche (HNF) 58 m²
Bei Pfarrverbänden mit Mittelpunktspfarrei (Pfarrverbandsmodell 2b) sollen die Pfarrverbandsverwaltungen in der Regel am Sitz des Pfarrverbandes zusammengefasst werden. Soweit geeignete Gebäude in pfarrverbandsangehörigen Gemeinden vorhanden sind, kann der Raumbedarf für den gesamten Pfarrverband auf mehrere Gemeinden aufgeteilt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies erfordern. Bei den sonstigen zu erprobenden Seelsorgemodellen sind die Standardraumprogramme (Typ A bis C) analog anzuwenden.
Pfarreien ohne eigenen Priester am Ort
In der Erzdiözese gibt es derzeit 343 Pfarreien ohne Priester am Ort. In der Regel handelt es sich hier um pfarrverbandsangehörige Seelsorgestellen oder Pfarreien mit weniger als 1.000 Katholiken. Soweit diese ein erhaltenswertes Pfarrhaus haben, aber kein Pfarrheim, sollen dort ein Sprechzimmer und Versammlungsräume eingerichtet werden. Diese Pfarrhäuser könnten auch eine Dienstwohnung beherbergen, was aus der Sicht der Seelsorge sinnvoll wäre, wenn sie im konkreten Gebäude möglich ist, ohne dass hohe Umbaukosten entstehen.
Da das Pfarrverbandskonzept jeder Seelsorgestelle (Pfarrei, Pfarrkuratie, Kuratie) die rechtliche und finanzielle Selbstständigkeit zusichert, wäre für jede Seelsorgestelle ein Sprechzimmer wünschenswert. Zwar ist es das Ziel bei Pfarrverbänden mit Mittelpunktspfarrei (Modell 2b), die gesamte Verwaltung am Pfarrverbandssitz zu konzentrieren, trotzdem ist mit Blick auf die älteren Menschen und Personen, die kein Auto haben, ein Sprechzimmer zu erhalten, auch wenn die personelle Besetzung nur in zeitlich sehr eingeschränkter Form möglich ist.
Grundsätzlich soll es möglich sein, dass die Pfarrverbandssekretärin oder eine andere (ggf. ehrenamtliche) Kraft wenigstens einmal pro Woche anwesend sein kann, um Informationen, Aufträge und Verwaltungsvorgänge entgegenzunehmen (selbst wenn die tatsächliche Bearbeitung am Sitz des Pfarrverbandes erfolgt). Der dafür erforderliche Raum sollte auch so ausgestattet sein, dass der Pfarrverbandsleiter oder einer seiner pastoralen Mitarbeiter eine regelmäßige Sprechstunde vor Ort abhalten kann.
In den sehr kleinen Pfarreien ist jeweils zu klären, ob das Archiv vor Ort aufrechterhalten werden kann. Die Räume oder Schränke müssen dann so ausgestattet sein, dass sie vor unberechtigtem Zugriff und vor Umwelteinflüssen geschützt sind.
Bestehende Pfarrhäuser sollen, wenn irgend möglich für pfarrliche Zwecke genutzt werden, um diese als identitätsstiftende Einrichtung der jeweiligen Seelsorgestelle zu erhalten. Deshalb ist auf eine Mehrfachnutzung dieser Pfarrhäuser z. B. als Pfarrbüro und wenn erforderlich als Dienstwohnung und als Pfarrheimersatz hinzuwirken. Dafür scheint der Typ D im Standardraumprogramm angemessen.
Für die drei Nutzungsarten Pfarrbüro, Pfarrheim und Dienstwohnungen unter einem Dach sieht das Raumprogramm folgendermaßen aus:
Typ D: Pfarrbüro für Seelsorgestellen unter 1.000 Katholiken. Diese Seelsorgestellen sind in der Regel unbesetzt, d. h. ohne eigenen Priester und ohne pastorale Mitarbeiter am Ort.
Amtsbereich:
- Sprechzimmer 18 m²
- Wartebereich/WC
Summe der Hauptnutzfläche (HNF) 18 m²
Pfarrheimbereich:
- im EG Versammlungsraum (ggf. teilbar) 36 m²
- Teeküche 4 m²
- Jugendraum 20 m²
- Toiletten/Garderobe
- im KG Abstellraum
- Heizungs- und Technikräume
Summe der Hauptnutzfläche (HNF) 60 m²
Wohnbereich:
- Dienstwohnung (familiengerecht) 85–90 m²
Der hier beschriebene Bedarf richtet sich in erster Linie nach den vorhandenen baulichen Gegebenheiten, d. h. Zahl und Größe der Räume müssen je nach vorhandener Raumstruktur eventuell reduziert werden.
Diese Standardprogramme werden mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft gesetzt. Nach der Erprobungsphase der neuen pastoralen Modelle sollten sie gegebenenfalls angepasst werden.
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2007
Normgeber: München und Freising