Erweiterung der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle für die Erzdiözese München und Freising
Mit In-Kraft-Treten der Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung für die Erzdiözese München und Freising - CWMO - vom 1. April 2004 am 1. Mai 2004 ist die gemäß § 40 MAVO eingerichtete Schlichtungsstelle für die Erzdiözese München und Freising gemäß § 40 CWMO auch zuständig für Streitigkeiten nach der CWMO.
Veröffentlichungsdatum: 28.04.2004
Datum des Inkrafttretens: 01.05.2004
Normgeber: München und Freising
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