Ausführungsbestimmungen für die Ausbildung von Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten und Religionslehrerinnen/Religionslehrern im Kirchendienst über das theologische Fernstudium
Zur Ordnung für die studienbegleitende diözesane Ausbildung von Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten und Religionslehrerinnen/Religionslehrern im Kirchendienst in der Erzdiözese München und Freising vom 13. Juli 2015 werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
§ 1 Theologisches Studium
(1) Das theologische Fernstudium findet bei Theologie im Fernkurs, Katholische Akademie Domschule, Würzburg, statt.
(2) Das Studium beinhaltet folgende Kurse von Theologie im Fernkurs:
- Theologischer Grundkurs,
- Theologischer Aufbaukurs,
- Religionspädagogisch-katechetischer Kurs,
- Pastoraltheologischer Kurs.
(3) Zulassungsbedingungen sind:
- mindestens mittlerer Bildungsabschluss,
- abgeschlossene Berufsausbildung oder eine längere Phase der Familientätigkeit,
- mehrjährige ehrenamtliche Mitarbeit in der Heimatgemeinde.
§ 2 Fachliche Begleitung des Studiums
(1) Für den theologischen Grundkurs und den theologischen Aufbaukurs bietet das Ressort Bildung des Erzbischöflichen Ordinariates eine fachliche Begleitung in Form von Begleitgruppen an. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Anmeldung zu den Begleitgruppen erfolgt beim Fachbereich Theologische Bildung.
(2) Die Annahme als Bewerberin/Bewerber erfolgt frühestens mit Beginn des Aufbaukurses.
§ 3 Praktika während des Studiums
(1) Die studienbegleitende religionspädagogisch-katechetische Ausbildung, die im Rahmen des religionspädagogisch-katechetischen Kurses zu absolvieren ist, wird vom Fachbereich Seminarausbildung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst und Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten (Seminarausbildung für RL i. K. und GR) nach den Maßgaben von Theologie im Fernkurs organisiert.
(2) Die Organisation der Praktikumsstellen für den religionspädagogisch-katechetischen Kurs liegt bei der Leitung des Fachbereichs Ausbildung Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten sowie Religionslehrkräfte im Kirchendienst (Ausbildungsleitung GR/RL). Die Organisation und Durchführung der fachlichen Begleitmaßnahmen zum religionspädagogisch-katechetischen Kurs sowie die dazugehörigen Prüfungen verantwortet der Fachbereich Seminarausbildung für RL i. K. und GR. Die von Theologie im Fernkurs vorgeschriebenen praktischen Prüfungen nimmt eine Beauftragte/ein Beauftragter des Fachbereichs Seminarausbildung für RL i. K. und GR zusammen mit der Betreuungslehrkraft ab. Die Prüfungstermine sind rechtzeitig mit dem Fachbereich Seminarausbildung für RL i. K. und GR zu vereinbaren.
(3) Die studienbegleitende pastoral-praktische Ausbildung, die im Rahmen des pastoraltheologischen Kurses zu absolvieren ist, wird von der Ausbildungsleitung GR/RL nach den Maßgaben von Theologie im Fernkurs organisiert.
(4) Die von Theologie im Fernkurs vorgeschriebenen pastoral-praktischen Prüfungen nimmt die Ausbildungsleitung GR/RL zusammen mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter in der Gemeinde ab. Die Prüfungstermine sind rechtzeitig mit der Ausbildungsleitung GR/RL zu vereinbaren.
(5) Das Nähere zu den praktischen Prüfungen des Religionspädagogisch-katechetischen Kurses und des pastoraltheologischen Kurses regeln die Prüfungsordnungen von Theologie im Fernkurs.
§ 4 Berufspraktisches Jahr
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum berufspraktischen Jahr ist der erfolgreich abgeschlossene Grundkurs, Aufbaukurs und Religionspädagogisch-katechetischem Kurs sowie die erfolgte Teilnahme an den Veranstaltungen des diözesanen Bewerberkreises, insbesondere am Grundkurs Homiletik.
(2) Das von der Erzdiözese verantwortete berufspraktische Jahr beginnt am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des folgenden Jahres. Der Pastoraltheologische Kurs wird parallel zum berufspraktischen Jahr studiert.
(3) Der Arbeitsumfang muss mindestens 50 % der regulären Wochenarbeitszeit umfassen. Ca. ein Drittel der Arbeitszeit wird im Religionsunterricht absolviert, ca. zwei Drittel werden in der Gemeindeseelsorge absolviert. Im Religionsunterricht sind bei 50 % Arbeitszeit wöchentlich vier bis fünf Hospitationsstunden an Grund- und/oder Mittelschule zu absolvieren. Ab Anfang November ist eine Lerngruppe selbstständig, jedoch unter Aufsicht der Betreuungslehrkraft, zu unterrichten. Ab Schuljahresmitte ist ein Wechsel der zu unterrichtenden Lerngruppe anzustreben.
(4) Begleitend zum berufspraktischen Jahr finden Maßnahmen des Bewerberkreises statt.
(5) Das berufspraktische Jahr wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die aus folgenden Prüfungsteilen besteht:
- praktische Gemeindeprüfung,
- schriftlicher Reflexionsbericht (10-15 Seiten),
- abschließendes Kolloquium (30 Minuten).
Die Prüfungsteile sind nach der Maßgabe der Ausbildungsleitung GR/RL vorzubereiten und durchzuführen.
(6) In die Gesamtbewertung des berufspraktischen Jahres werden die Noten der Lehrprobe aus dem religionspädagogischen Kurs mit einbezogen. Die Noten der Lehrprobe Grundschule und der Lehrprobe Mittelschule werden im Abschlusszeugnis von Theologie im Fernkurs mit aufgeführt.
(7) Für die Bewertung der praktischen Gemeindeprüfung sind die Ausbildungsleitung GR/RL und die Praxisanleiter verantwortlich.
(8) Die Korrektur des Reflexionsberichts und die Durchführung des Kolloquiums liegen in der Verantwortung der Prüferinnen/Prüfer, in der Regel der Leiterin/des Leiters der Abteilung Ausbildung und Berufseinführung (Vorsitz) und der Ausbildungsleitung GR/RL.
§ 5 Geistliche Begleitung
(1) Ein wesentliches Element der Ausbildung ist die geistliche Begleitung, die im Forum internum stattfindet. Die/der hierzu beauftragte geistliche Mentorin/Mentor steht als Gesprächspartnerin/Gesprächspartner zur Verfügung und führt entsprechende Veranstaltungen für die Bewerberinnen und Bewerber durch.
(2) Zur geistlichen Begleitung gehören verpflichtend:
- Teilnahme an zwei Wochen Exerzitien im Laufe der Ausbildung; alternativ kann eine Exerzitienwoche durch ein Besinnungswochenende ersetzt werden,
- Teilnahme an mindestens vier Studientagen zur Spiritualität.
§ 6 Beratung
Für alle Fragen der Ausbildung steht die Ausbildungsleitung GR/RL zur Verfügung.
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. September 2015 in Kraft.
(2) Die Ausführungsbestimmungen für die Ausbildung von Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten über das theologische Fernstudium (Amtsblatt 2005, Nr. 5, S. 123 ff.), in Kraft getreten am 1.April 2005, treten mit Ablauf des 31. August 2015 außer Kraft.
Diese Ausführungsbestimmungen werden hiermit ausgefertigt. Sie sind im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising zu promulgieren.
München, 13.07.2015
P. Beer
Generalvikar
Stefan Korta
Kanzler
Veröffentlichungsdatum: 13.07.2015
Datum des Inkrafttretens: 01.09.2015
Normgeber: München und Freising