I. Diözesankommission für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in der Erzdiözese München und Freising
Dem Vorbild und Auftrag Jesu Christi folgend sind die Kinder und ihre Familien ein Herzensanliegen der Kirche. Mit der Errichtung, der Übernahme von Trägerschaften und dem Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder nimmt die Katholische Kirche Verantwortung für die Kinder und ihre Familien wahr.
Die Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder erhalten eine spezifische Eigenprägung durch das im katholischen Glauben gründende Gottes- und Menschenbild. Sie sind Teil des örtlichen Gemeinwesens und der Pfarrgemeinde und sind somit in das Leben der Pfarrei einzubinden.
Die Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder ergänzen und unterstützen Familien bzw. Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgabe. Mit staatlicher Anerkennung und staatlicher Förderung tragen die Katholischen Tageseinrichtungen der Erzdiözese mit ideellem, finanziellem und personellem Engagement dazu bei, dass die Kinder im jeweiligen Pfarrsprengel eine möglichst optimale Entwicklungschance erhalten. Die Katholische Kirche erfüllt damit in subsidiärer Weise einen wichtigen sozialen Dienst in Staat und Gesellschaft.
Zur besseren Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Tagesbetreuung von Kindern hat der Hochwürdigste Herr Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter nach Beratung in der Ordinariatssitzung vom 11. Juli 2000 zum 1. März 2001 die „I. Diözesankommission für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in der Erzdiözese München und Freising“ errichtet.
Die Diözesankommission für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder hat insbesondere folgende Aufgaben zu übernehmen:
- - Sicherung und Weiterentwicklung der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Erzdiözese München und Freising
- - Koordinierung, Planung und Steuerung der Rahmenbedingungen der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder
- - Förderung und Sicherung des pastoralen und pädagogischen Auftrags der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage des christlichen Gottes- und Menschenbildes
- - Förderung der religiösen Erziehung in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder
- - Entscheidungen über Übernahme und Abgabe von Trägerschaften, über Gruppenerweiterungen und Gruppenreduzierungen
- - Wahrnehmung der übergeordneten Fachaufsicht in Unterstützung der Rechts- und Dienstaufsicht der Erzbischöflichen Finanzkammer in ihrer Funktion als Kirchenstiftungsaufsicht
- - Vorbereitung der im Zusammenhang mit den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder notwendigen grundlegenden finanzpolitischen Entscheidungen im Erzbischöflichen Ordinariat
- - Planung und Koordinierung der Personalentwicklung inklusive des Fortbildungsbedarfs
- - Zusammenarbeit mit dem Diözesan-Caritasverband, mit der geplanten Diözesan-Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder und mit dem Landesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder
- - Vernetzung mit den Verantwortlichen für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in den anderen bayerischen Diözesen zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder auf Landesebene
Die Diözesankommission wird geleitet von Frau Ordinariatsrätin Dr. Elke Hümmeler.
Die Geschäftsführung wird ausgeübt durch Herrn Dr. Hans Tremmel.
Als weitere Mitglieder dieser Diözesankommission wurden folgende Personen berufen:
- - Herr Domkapitular Josef Obermaier, Leiter des Seelsorgereferates I
- - Herr Michael Bartmann, Regionalpfarrer
- - Herr Josef Plechinger, Abteilungsleiter für Kirchenstiftungshaushalte in der EFK
- - Herr Martin Gastberger, Abteilungsleiter im Baureferat
- - N.N. (Verhandlungsführer der Rechtsabteilung der EFK für kommunale Baukostenzuschüsse)
Als beratendes Mitglied ist berufen:
- - Herr Willy Bäßler, Leiter der Fachberatung
Die Mitglieder der Diözesankommission werden für vier Jahre ernannt. Diese Kommission besitzt in den oben genannten Aufgabenfeldern grundsätzliche Entscheidungskompetenz.
Entscheidungen, die auch andere Bereiche der Erzdiözese in größerem Ausmaß betreffen, sind der Ordinariatssitzung zur Beratung bzw. Entscheidung vorzulegen.
Datum des Inkrafttretens: 01.03.2001
Normgeber: München und Freising