Melde- und genehmigungspflichtige Veränderungen bei den Kindertagesstätten in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen
Der Ordinariatsrat der Erzdiözese München und Freising hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2007 die „Richtlinie für die Einrichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising“ beschlossen (siehe dieses Amtsblatt, Seite 348). In dieser Richtlinie werden unter anderem die Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Kinderkrippenplätzen bestimmt.
Neben der Einrichtung von Kinderkrippenplätzen sind künftig folgende Veränderungen bei den Kindertagesstätten in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen melde- bzw. genehmigungspflichtig:
I. Änderung der Betriebserlaubnis
Meldepflichtig an Referat 13 - Abteilung „Kirchenstiftungshaushalte“ ist jede Änderung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Bewilligungsbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt).
Hierfür genügt die Übersendung einer Kopie des Bescheides des Landratsamtes oder der Stadt an das Referat 13 - Abteilung „Kirchenstiftungshaushalte“ zur Kenntnis.
II. Einrichtung von Kinderkrippenplätzen
Genehmigungspflichtig durch das Referat 13 - Abteilung „Kirchenstiftungshaushalte“ in Abstimmung mit Referat 9 - Fachbereich „Caritas und soziale Fachverbände/Kindertagesstätten“ ist die Einrichtung von Kinderkrippenplätzen gemäß der genannten Krippenrichtlinie.
Anträge sind an das Referat 13 - Abteilung „Kirchenstiftungshaushalte“ zu richten. Die Anträge müssen Angaben zu den einzelnen, in der Krippenrichtlinie genannten Voraussetzungen enthalten.
Übernahme und Abgabe von Trägerschaften von Kindertagesstätten
Genehmigungspflichtig durch die Diözesankommission für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder in der Erzdiözese München und Freising sind:
- a) die Übernahme und Abgabe von Trägerschaften von Kindertagesstätten und
- b) Entscheidungen zu Ziffer II in Ausnahmefällen, insbesondere wenn wirtschaftliche oder bauliche Schwierigkeiten bestehen oder wenn von der „Richtlinie für die Errichtung von Kinderkrippen in Trägerschaft von Pfarrkirchenstiftungen“ abgewichen werden soll.
Anträge zu a) und b) sind an das Referat 13 - Abteilung „Kirchenstiftungshaushalte“ oder an den Geschäftsführer der Diözesankommission für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder, Referat 9 - Fachbereich „Caritas und soziale Fachverbände/Kindertagesstätten“, Herrn Freitag, zu richten.
Nähere Auskünfte erteilen Referat 13 - Abteilung „Kirchenstiftungshaushalte“, Herr Plechinger, Tel. (0 89) 21 37-15 77 und Referat 9 - Fachbereich „Caritas und soziale Fachverbände/Kindertagesstätten“, Herr Freitag, Tel. (0 89) 21 37-14 83.
Normgeber: München und Freising