Ausführungsbestimmungen zur Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat für Studierende der Katholischen Religionslehre mit dem Studienziel 1. Staatsexamen für ein Lehramt in Bayern
Gemäß den Rahmenrichtlinien für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (VUE) und der Missio canonica (Mc) für Lehrkräfte mit Staatsexamen im Fach Katholische Religionslehre und der Geschäftsordnung zu den Rahmenrichtlinien werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
Zum Auftrag des Religionslehrers heute
Auf Grund einer veränderten religiösen Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrer für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie sind mehr denn je gefordert, persönlich für den Glauben der Kirche einzustehen. „Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein. ... Religionslehrerinnen und -lehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, zu Mittlern zwischen zwei Institutionen, die unterschiedliche Kommunikations- und Organisationsformen ausgebildet und sich an manchen Orten entfremdet haben. Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche wieder neu zu wagen." [Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34 f.]
Der Beruf des Religionslehrers hat sein eigenes, ihn von anderen Fächern unterscheidendes Profil und fordert die Persönlichkeit des künftigen Lehrers in besonderer Weise heraus. Zur Erlangung der dazu notwendigen Kompetenzen und damit der Missio canonica ist deshalb neben dem erfolgreichen Studium auch eine spezielle kirchlich verantwortete Studienbegleitung notwendig im Sinne der Rahmenrichtlinien für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis und die Verleihung der Missio canonica für Lehrkräfte mit Staatsexamen im Fach „Katholische Religionslehre“ in den (Erz-)Diözesen Bayerns.Zum Auftrag der Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat
Die Kirchliche Studienbegleitung richtet sich an Studierende der Katholischen Religionslehre mit dem Studienziel 1. Staatsexamen für ein Lehramt in Bayern. Sie ist eine studien- und berufsorientierende Einrichtung der für den Religionsunterricht zuständigen Bistümer. Sie will die Persönlichkeitsentwicklung fördern, die berufliche, pädagogische, seelsorgerliche und gestalterische Kompetenz stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorgerlichen Bereich sicherstellen. In ihrer Schrift zum Religionsunterricht thematisieren die deutschen Bischöfe drei vorrangige Aufgaben für den Religionsunterricht [Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18]:- „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche“ - Die Wissensvermittlung setzt dieses Grundwissen bei der Religionslehrkraft voraus.
- „Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens“ - Das Vertrautmachen setzt eine Vertrautheit bei der Religionslehrkraft voraus.
- „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“ - Diese Förderung setzt eine dialogfähige und religiös verortete Persönlichkeit bei der Religionslehrkraft voraus.
Mit einem personalen und inhaltlichen Angebot unterstützt die Kirchliche Studienbegleitung im Mentorat Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen. Während Fachwissen, Fachdidaktik und -methodik primär durch das Studium an der Hochschule und in der berufspraktischen Ausbildung erworben werden, leistet die Kirchliche Studienbegleitung im Mentorat vorrangig einen Beitrag zur Befähigung für die beiden letztgenannten Aufgaben.
Die von der Deutschen Bischofskonferenz am 1. Mai 2005 in Kraft gesetzten kirchlichen Anforderungen für das Lehramt in Katholischer Religionslehre unterstreichen:
„Religionslehrerinnen und Religionslehrer sollen nicht nur theologische Fachleute, sondern auch Zeugen des Glaubens in der Schule sein. Darum ist die Entwicklung einer tragfähigen und überzeugenden Spiritualität in allen Phasen der Aus- und Weiterbildung unverzichtbar. (...) Neben einer entsprechenden Prägung der wissenschaftlichen Ausbildung kommt der spirituellen Begleitung insbesondere der künftigen Religionslehrer eine hohe Bedeutung zu. Die Bischöfe sind sich bewusst, dass hier gerade für Diözesen eine Aufgabe liegt, die Persönlichkeit der angehenden Lehrerinnen und Lehrer in der Ausbildungszeit bewusst zu fördern und sie geistlich zu begleiten." [Karl Kardinal Lehmann in seiner Hinführung zu Kirchliche Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt Katholischer Religion sowie an die Magister- und BA-/MA-Studiengänge mit Katholischer Religion als Haupt-oder Nebenfach, Bonn 2003, S.7]
Wer Religion unterrichtet, kann dies „nicht nur in der Beobachterperspektive über den Glauben“, sondern muss dies immer „auch in der Teilnehmerperspektive vom Glauben“ tun [Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34]. Dies bedeutet, einen persönlichen Beitrag zum Evangelium, zu Jesus Christus und zum Glaubensbekenntnis der Kirche erkennen zu lassen: Sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, wie auch Kolleginnen und Kollegen nehmen die Religionslehrer als eine vom (Erz-)Bischof mit der Erteilung des Faches Katholische Religionslehre beauftragte Person (Missio canonica) wahr und erwarten von ihr eine Verortung im Glauben und im kirchlichen Leben sowie die Kompetenz, diesen Glauben im persönlichen Zeugnis zu verantworten und über ihn eine fachlich fundierte Auskunft zu geben. Die Kirchliche Studienbegleitung im Mentorat fördert einen dazu befähigenden Entwicklungsprozess bei den Studierenden.
Die Kirchliche Studienbegleitung im Mentorat wird von den Schulreferaten der einzelnen Diözesen verantwortet und von den Mentoraten durchgeführt. Mentorate gehören als Teileinheiten zu den jeweiligen Schulreferaten. Wo sich Kooperationsmöglichkeiten zwischen Mentorat und Einrichtungen der Hochschulpastoral anbieten, sollen diese genutzt werden.
Mentorate bieten für alle Studierenden mit dem Studienziel 1. Staatsexamen für ein Lehramt mit dem Fach Katholische Religionslehre ein Forum zur Auseinandersetzung mit beruflichen, kirchlichen und persönlichen Anforderungen in Form von freiwilligen und verbindlichen Elementen. Wichtige Bestandteile der Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat sind das persönliche Gespräch und die menschliche Begegnung mit Verantwortlichen und Studierenden. Mentorate informieren außerdem über das spezifische Berufsprofil des Religionslehrers und die kirchlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (VUE) und die Verleihung der Missio canonica.- Verbindliche Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat für Studierende mit dem Studienziel 1. Staatsexamen für ein Lehramt mit Fach Katholische Religionslehre
Die Teilnahme an den verbindlichen Elementen der Studienbegleitung wird gegenüber dem zuständigen Schulreferat der jeweiligen Diözese dokumentiert (z. B. im Studienbegleitbrief oder in der Mentoratskarte) und bestätigt.
Zu den verbindlichen Veranstaltungen gehören:- Einführende und orientierende Elemente, die vom Mentorat unter Mitwirkung des Schulreferats durchgeführt werden. Ziel ist die Gemeinschaftsbildung, das Kennenlernen der Voraussetzungen für die Vorläufige Unterrichtserlaubnis (VUE) sowie die Information über die Angebote und Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat.
- Die Reflexion der persönlichen Berufsmotivation, Hilfe bei fachlichen und berufsbezogenen Klärungs- und Entscheidungsprozessen, die Entwicklung der persönlichen religiösen Kompetenz und gelebten Spiritualität, Beratung im Blick auf die Beantragung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis. Dies erfolgt möglichst zu Beginn des Studiums in einem persönlichen Gespräch mit dem Mentor nach Maßgabe der jeweiligen Diözese.
- Spirituelle Hilfen zur Stärkung der spirituellen Kompetenz nach Maßgabe der jeweiligen Diözese.
Dies geschieht z. B. in Form von Gesprächen mit der (geistlichen) Mentorin bzw. dem (geistlichen) Mentor oder bei Veranstaltungen zur Einübung und Vertiefung des geistlichen Lebens. - Das Kennenlernen der Kirche in ihren Grund- und Lebenszügen. Dies erfolgt möglicherweise durch ein „kirchenpraktisches Engagement“ oder durch Teilnahme am Mentoratsprogramm je nach Maßgabe in den jeweiligen Diözesen.
- Weitere Gespräche mit den Mentoren (vgl. unter b und c) werden empfohlen.
- Die Kontaktaufnahme mit dem Schulreferat wird vom Mentorat nach Maßgabe der jeweiligen Diözese in die Wege geleitet.
- Fakultative Angebote der Kirchlichen Studienbegleitung im Mentorat
Ergänzend zu den verbindlichen Angeboten bietet das Mentorat weitere Veranstaltungen an oder weist auf zusätzliche Möglichkeiten vor Ort hin, die geeignet sind, die persönliche oder religiöse Kompetenz der angehenden Religionslehrerin oder des angehenden Religionslehrers zu stärken.
Normgeber: München und Freising