Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.; hier: Änderung
Die „Regelung für Supervision für Religionslehrer(innen) i.K.“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert:
- In Ziffer 1.1.1 wird der Satz „Religionslehrer(innen) i. K. V. wird die Supervision empfohlen und ermöglicht“ ersetzt durch den Satz „Für Religionslehrer(innen) i.K. V. gehören 15 bis 20 Supervisionseinheiten verpflichtend zur Ausbildung im Religionspädagogischen Seminar.“
- Ziffer 1.1.2 entfällt.
- Diese Änderungen treten zum 1. September 2008 in Kraft.
Datum des Inkrafttretens: 01.09.2008
Normgeber: München und Freising
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