Allgemeine Genehmigung für Depositalverträge für Pfarrarchive
Sofern die Kirchenstiftungen die Pfarrarchive an das Archiv des Erzbistums München und Freising abgeben, ist ein Archivierungsvertrag für Pfarrarchive (sog. Depositalvertrag) zu schließen. Dieser Vertragsschluss unterliegt grundsätzlich dem Erfordernis der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung.
Nach Art. 44 Abs. 6 KiStiftO kann von der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde bei Bedarf eine allgemeine Genehmigung befristet sowie widerruflich erteilt werden.
Für den Fall, dass die zuständige Kirchenverwaltung einen Vertrag nach den von der Abteilung Justiziariat des Erzbischöflichen Ordinariats empfohlenen und freigegebenen Mustern, welche im Archiv des Erzbistums München und Freising vorgehalten werden, abschließen möchte, wird ab dem 1. Januar 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2025 oder bis zum Widerruf die allgemeine Genehmigung gemäß Art. 44 Abs. 6 KiStiftO zum Abschluss erteilt.
Eine Prüfung nach Zweck- und Rechtmäßigkeit durch die Erzbischöfliche Finanzkammer findet bei Verträgen mit diesen Voraussetzungen nicht mehr statt.
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2021
Archivdatum: 31.12.2025