Allgemeine Genehmigung für Bestattungsverträge

Von der Erzbischöflichen Finanzkammer München wird den Kirchenverwaltungen ein Muster für einen Bestattungsvertrag zur Verfügung gestellt. Die jeweils von der Abteilung Justiziariat freigegebene aktuellste Version (zum heutigen Tag Version V 2015.0) befindet sich im Intranet des Erzbistums (arbeo2/Pfarreien & Pfarrverbände/Stiftungsverwaltung/Friedhof).

Nach Art. 44 Abs. 6 KiStiftO kann von der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde eine allgemeine Genehmigung befristet sowie widerruflich erteilt werden, sofern es die ordnungsgemäße Verwaltung einer kirchlichen Stiftung erfordert.

Für den Fall, dass die zuständige Kirchenverwaltung das Muster mit Ausnahme der vorgesehenen Textfelder unverändert übernimmt und hierzu keine wesentlichen Ergänzungen und Nebenabreden zum rechtlichen Gehalt mit dem Vertragspartner vereinbart, wird ab dem 1. Januar 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2025 oder bis zum Widerruf die allgemeine Genehmigung gemäß Art. 44 Abs. 6 KistiftO zum Abschluss erteilt.

Der auf der Grundlage dieser Regelung für die allgemeine Genehmigung abgeschlossene Bestattungsvertrag ist der Stabsstelle AC.2.2 Abteilung Justiziariat des Erzbischöflichen Ordinariates zur Anzeige vorzulegen.

 

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2021

Archivdatum: 31.12.2025

Normgeber: München und Freising

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