Allgemeine Genehmigung für die Vereinbarung der befristeten Überlassung von Räumen an Dritte
Von der Erzbischöflichen Finanzkammer München wird den Kirchenverwaltungen ein Muster für die befristete Überlassung von Räumlichkeiten an Dritte (MV-Veranstaltung) zur Verfügung gestellt. Die jeweils von der Abteilung Justiziariat freigegebene aktuellste Version (zum heutigen Tag Version V 2020.0) befindet sich im Intranet des Erzbistums (arbeo2/Pfarreien & Pfarrverbände/Stiftungsverwaltung/Bau/Gebäude/Pfarrheim).
Nach Art. 44 Abs. 6 KiStiftO kann von der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde eine allgemeine Genehmigung befristet sowie widerruflich erteilt werden, sofern es die ordnungsgemäße Verwaltung einer kirchlichen Stiftung erfordert.
Für den Fall, dass die zuständige Kirchenverwaltung das jeweils gültige Muster mit Ausnahme der vorgesehenen Textfelder unverändert übernimmt und hierzu keine wesentlichen Ergänzungen und Nebenabreden zum rechtlichen Gehalt mit dem Vertragspartner vereinbart, wird ab dem 1. Januar 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2025 oder bis zum Widerruf die allgemeine Genehmigung gemäß Art. 44 Abs. 6 KiStiftO zum Abschluss erteilt.
Der unterzeichnete Vertrag muss daher der Erzbischöflichen Finanzkammer nicht vorgelegt werden.
Der Vertrag ist bei der Kirchenstiftung im Rahmen eines sorgsamen Vertragsmanagements auffindbar zu hinterlegen und aufzubewahren.
Datum des Inkrafttretens: 01.01.2021
Archivdatum: 31.12.2025
Normgeber: München und Freising