Anordnung über den kirchlichen Datenschutz; hier: Berichtigung

Die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) wird in § 2 „Begriffsbestimmungen" (ABI. S. 391) wie folgt berichtigt: In Absatz (1) wird das dritte Wort, „und“, durch das Wort „sind“ ersetzt. Absatz (1) lautet somit in berichtigter Fassung: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“

München, den 22. Dezember 1995

Erzbischof

Ordinariatsrat i.R. Ehrendomherr Prälat Ludwig Penger wurde vom Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter mit Wirkung zum 31. Dezember 1995 als Leiter des Referates „Caritas und Fremdsprachige Seelsorge“ im Erzbischöflichen Ordinariat München entpflichtet. Frau Dr. Elke Hümmeler wurde vom Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter mit Wirkung vom 1. Januar 1996 zur Leiterin des Referates „Caritas“ im Erzbischöflichen Ordinariat München und zur Ordinariatsrätin mit Sitz und Stimme in der Ordinariatssitzung ernannt.

Weihbischof Engelbert Slebler, Bischofsvikar der Seelsorgsregion München, wurde vom Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter mit Wir-

Veröffentlichungsdatum: 22.12.1995

Normgeber: München und Freising

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