Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Abschnitt: Rechtsakte Abschnitt: Vermögensverwaltung und -veräußerung Archiv: Nicht archiviert   Alle Filter entfernen
Typ
  • Normen (19)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (2)
  • Kirchenvermögen (17)
Abschnitt
  • Dekanate und Regionen (6)
  • Disziplinarrecht (1)
  • Juristische Personen (13)
  • Kategoriale Seelsorge (7)
  • Katholische Erziehung, Schule und Hochschule (3)
  • Kirchengliedschaft (Aufnahme, Ritus, „Kirchenaustritt“) (4)
  • Leitung und Verwaltung der Erzdiözese (18)
  • Menschen im Dienst der Kirche (4)
  • Pfarreien und Seelsorge (12)
  • Rechtsakte (2)
  • Vermögenserwerb (4)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (17)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (19)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (6)
  • 2018 (4)
  • 2015 (2)
  • 2013 (1)
  • 2012 (1)
  • 2010 (1)
  • 2002 (1)
  • 1988 (1)
  • 1970 (2)
  • Mehr zeigen

Stiftung der Korbiniansplakette

DEKRET Zur Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um das kirchliche Leben in der Erzdiözese München und Freising in besonderer Weise verdient gemacht haben, stifte ich die Korbiniansplakette als

Siegelordnung für das Erzbistum München und Freising

§ 1 Siegel (1) Das Siegel dient dem Siegelberechtigten mit seiner Unterschrift als Beglaubigungszeichen. (2) Das Siegel ist formgebunden. Stempel mit postalischen und anderen Angaben in Zeilenform wer

Oberste Bauregel für das Bauwesen der Erzdiözese München und Freising

Oberste Bauregel für das Bauwesen der Erzdiözese München und Freising Präambel Die Bauwerke der Kirche geben Zeugnis von der kulturprägenden Kraft des christlichen Glaubens und der Volksfrömmigkeit in

Geschäftsordnung für den strategischen Vergabeausschuss

56. D.I Geschäftsordnung für den strategischen Vergabeausschuss (GO SVA-Bau) Der strategische Vergabeausschuss ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatsk

Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission

59. D.IV Geschäftsordnung für die Bau- und Kunstkommission (GO BKK) Zuständigkeit Die Bau- und Kunstkommission hat die Aufgabe, bei Baumaßnahmen der Erzdiözese sowie der Kirchlichen Rechtsträger im Si

Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss

57. D.II Geschäftsordnung für den Vergabeausschuss (GO VA-Bau) Der Vergabeausschuss ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und Aufga

Geschäftsordnung für die Schulbaukommission

58. D.III Geschäftsordnung für die Schulbaukommission (GO SchulBK) Die Schulbaukommission ist eine Unterkommission der Ordinariatskonferenz. Aus diesem Grund kann die Ordinariatskonferenz Funktion und

Diözesangesetz über die Grundsätze für die Erstellung der finanziellen Jahresplanung und des Jahresabschlusses der Erzdiözese München und Freising

Diözesangesetz über die Grundsätze für die Erstellung der finanziellen Jahresplanung und des Jahresabschlusses der Erzdiözese München und Freising (Jahresfinanzplanungs- und abschlussgesetz - JFPAG) V

Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Erzdiözese München und Freising

Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Erzdiözese München und Freising vom 29. März 2018 Präambel Die Kirche ist den Menschen aller Zeiten als Heilsinstrument ve

Errichtung der Finanzkommission als Vermögensverwaltungsrat gemäß c. 492 §2 CIC/1983

DEKRET Die in der Erzdiözese München und Freising bestehende Finanzkommission ist der Vermögensverwaltungsrat nach c. 492 § 2 CIC, unbeschadet der Zuständigkeit des Diözesansteuerausschusses gemäß Erl

  • 1
  • 2
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz