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Kapitel: Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen Inkrafttreten Jahr: 2020   Alle Filter entfernen
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  • Normen (2)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (8)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (2)
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Abschnitt
  • Kategoriale Seelsorge (1)
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  • Nicht archiviert (2)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (2)

Verordnung zur Regelung der Dienst- und Fachaufsicht für pastorale Mitarbeiter/-innen an thematischen Funktionsstellen

Dem Generalvikar obliegt gemeinsam mit dem Erzbischof die Festlegung der strategischen Zielvorgaben für das pastorale Handeln des Erzbischöflichen Ordinariats. Er ist zuständig für die Strukturen der territorialen und kategorialen Orte der Pastoral in der Erzdiözese (§ 5 Diözesangesetz zur Neuordnung des Erzbischöflichen Ordinariats München vom 12. Dezember 2019 [Amtsblatt 2020, Nr. 3, S. 59–70]) und ihm obliegt die Festlegung diözesaner Standards für die Seelsorge und die Behandlung übergeordneter Themen. In Ausübung dieser Zuständigkeit wird diese Verordnung als Instruktion gemäß can. 34 CIC

Diözesangesetz zur Neuordnung der Leitungsstrukturen des Erzbischöflichen Ordinariates München

Präambel Zur bestmöglichen Erfüllung des kirchlichen Auftrags ist es notwendig, für eine an fachlichen Erfordernissen ausgerichtete Ämterstruktur und Ämterbesetzung zu sorgen, um die Angelegenheiten, die zur Verwaltung der ganzen Diözese gehören, bestmöglich aufeinander abzustimmen und zu ordnen (can. 473 CIC). Daher sollen künftig unter der Autorität des Erzbischofs und aufgrund Delegation durch diesen die administrativen Vorgänge durch einen Amtschef/eine Amtschefin mit entsprechender Leitungserfahrung koordiniert werden. Der Generalvikar trägt in erster Linie die Verantwortung für das

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Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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