§ 1 [Errichtung] Für die (Erz-)Diözesen München und Freising, Bamberg, Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg wird aufgrund der Vereinbarung der Diözesanbischöfe vom 2. März 2005 gemäß c
An die Stelle des Dekrets vom 15. Juni 2010 (Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Nr. 8 vom 21. Juni 2010, S. 194) tritt das nachfolgende Dekret: Dekret zur Änderung des Dekrets über die E
Artikel 1 Änderung des Dekrets vom 2. März 2005 Das Dekret wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: Das Wort „Eine“ wird durch das Wort „Die“ ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geän
Mit In-Kraft-Treten der Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung für die Erzdiözese München und Freising - CWMO - vom 1. April 2004 am 1. Mai 2004 ist die gemäß § 40 MAVO eingerichtete Schlichtungsstell
In der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft sind für die erhobenen, verarbeiteten und genutzten Sozialdaten das Sozialgeheimnis und dessen Sozialdatenschutzvorschriften (Sozialgesetzbuch I §
I. Zusammensetzung der ständigen Arbeitsgruppe Die ständige Arbeitsgruppe (AG) ist der von den Generalvikaren der Bayer. (Erz-)Diözesen eingesetzte Zusammenschluss der betrieblichen Datenschutzbeauftr
§1 (1) Das „Diözesanmuseum für christliche Kunst der Erzdiözese München und Freising in Freising“ ist eine dem Erzbischöflichen Ordinariat München nachgeordnete Einrichtung der Erzdiözese München und
Kapitularvikariat Verordnung Sicherung des kirchlichen Kunstgutes im Bereich des Erzbistums München und Freising Die ständig zunehmenden Diebstähle aus Kirchen und Kapellen geben erneut Anlaß, die Kir
Im Bereich des Bauwesens genehmigt das Erzb. Ordinariat Baumaßnahmen ortskirchlicher Stiftungen nach Maßgabe der Ordnung für Genehmigungen im Bauwesen. Einzelne Verträge über Planungs- und Bauleistung
Von der Erzbischöflichen Finanzkammer München wird den Kirchenverwaltungen ein Muster für die befristete Überlassung von Räumlichkeiten an Dritte (MV-Veranstaltung) zur Verfügung gestellt. Die jeweils