<h2>130. Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)</h2> <h3>PRÄAMBEL</h3> <p>Die katholischen (Erz-)Bischöfe in Deutschland erlassen, jeweils für ihren Bereich,</p> <ul> <li>zur Sicherstellung einer einheitlichen und rechtssicheren Personalaktenführung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz,</li> <li>unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Personalaktenführung, namentlich der Transparenz, der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Zulässigkeit der Information sowie der Vertraulichkeit,<