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Allgemeine Genehmigung für Musterfriedhofsordnung für kirchliche Friedhöfe

Gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 10 der Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) bedürfen der Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen oder satzungsgleicher Ordnungen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigun

Friedhofsgebühren - Anweisung an die Friedhofsträger

Die Richtlinie für die Grabgebühren wird mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Danach sind bei einer Ruhefrist von 15 Jahren und Vorauszahlung mindestens DM 900,- für ein Doppelgrab und DM 500,- für ein

Orgelneubau - Orgelsanierung - Orgelrestaurierung (Genehmigungsverfahren - Vertrag - Finanzierung)

Die Kirchenmusik ist unverzichtbarer Bestandteil der Liturgie. Dabei kommt der Orgel in ihrer differenzierten Klangfülle seit Jahrhunderten eine zentrale Bedeutung zu. Das Orgelgehäuse selbst, vor all

Messweinverordnung

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 23. Juni 2014 folgenden Beschluss gefasst, den ich hiermit für die Erzdiözese München und Freising in Kraft setze: Messweinverordnung Die Kirche

Neuregelung des Firmalters

Die Ordnung der Firmspendung der letzten zehn Jahre in unserer Diözese hat sich im Leben der Gemeinden bewährt. Auch bei dem sich abzeichnenden Rückgang der Firmlingszahl soll die Firmung in der eigen

Standards für die Firmvorbereitung in den Pfarreien/Pfarrverbänden

Die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung nimmt in den Pfarrgemeinden einen wichtigen Platz in der Pastoral ein. Um in der breit gefächerten Praxis einen gemeinsamen Weg zu gehen, hat der Fachber

Leitlinien für die Sakramentenpastoral (Taufe, Erstkommunion, Firmung)

Das Pastorale Forum in Freising hat sich mit der Pastoral der Initiationssakramente Taufe, Erstkommunion und Firmung befasst. Es konnte die in diesem Zusammenhang anstehenden Fragen nicht abschließend

Bestimmungen des Erzbischofs von München und Freising zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen

A. Erlasse aufgrund der einheitlichen Bestimmungen der Diözesanbischöfe I. Für die Eheschließung einer Person, die natürliche Verpflichtungen gegenüber einem anderen Partner oder gegenüber Kindern aus

Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung

Aufgrund einer Änderung des Personenstandsgesetzes entfällt zum 1. Januar 2009 das staatliche Verbot, eine kirchliche Trauung ohne vorherige Ziviltrauung vorzunehmen. Somit sind mit diesem Datum kirch

Verbot der Eheschließung von Minderjährigen

Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Im Zusammenhang damit wurde auch eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorgenommen. Fortan ist eine rein kirchliche

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