Zurück nach oben
Barrierefreiheit AnmeldungLogin Suche
Laden...
Logo - Rechtssammlung
  • Home
  • Aktuelles Recht
  • Archiv
  • Kontakt

Suchergebnisse

Aktive Filter:

Kapitel: Kirchenvermögen Kapitel: Rechtsschutz und Gerichtsverfahren   Alle Filter entfernen
Typ
  • Abschnitte (7)
  • Normen (71)
Kapitel
  • Allgemeine Rechtsvorschriften, Stellung der Gläubigen, Vereins- und Ordensrecht (44)
  • Die Erzdiözese und ihre Untergliederungen (49)
  • Disziplinar- und Strafrecht (10)
  • Heiligungsdienst (25)
  • Kirchenvermögen (67)
  • Rechtsschutz und Gerichtsverfahren (11)
  • Verkündigungsdienst (35)
  • Mehr zeigen
Abschnitt
  • Datenschutz (3)
  • Gerichtsordnung (3)
  • Kirchliche Stiftungen und Fromme Verfügungen (13)
  • Schiedsstellen und Verwaltungsbeschwerden (1)
  • Vermögenserwerb (8)
  • Vermögensverwaltung und -veräußerung (43)
  • Mehr zeigen
Archiv
  • Nicht archiviert (70)
  • archiviert (1)
Inkrafttreten Jahr
  • 2020 (18)
  • 2019 (6)
  • 2018 (7)
  • 2017 (1)
  • 2016 (1)
  • 2015 (4)
  • 2014 (2)
  • 2013 (1)
  • 2012 (1)
  • 2010 (2)
  • 2008 (1)
  • 2007 (1)
  • 2005 (3)
  • 2004 (3)
  • 2003 (2)
  • 2002 (2)
  • 2000 (1)
  • 1999 (1)
  • 1996 (1)
  • 1991 (1)
  • 1986 (1)
  • 1982 (2)
  • 1970 (9)
  • Mehr zeigen

Diözesane Ordnung für das Controlling und Reporting im Bauwesen

Controlling und Reporting sind wesentliche Elemente der Steuerung und des effektiven Risikomanagements über alle Entscheidungsebenen. Die vorliegende Diözesane Ordnung für das Controlling und Reportin

Diözesane Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Bauunterhalt

Die Diözesane Ordnung für die Ausführung von Baumaßnahmen und den Bauunterhalt gilt für die Erzdiözese, die Pfründestiftungen (soweit nicht pastoral genutzte bauliche Anlagen betroffen sind) und für s

Diözesane Ordnung für die Priorisierung eines Bauvorhabens in der Erzdiözese München und Freising

1. Zweck der DPrioO-Bau Der Zweck der DPrioO-Bau besteht darin, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen der Erzdiözese, der Pfründestiftungen (mit Ausnahme der Baumaßnahmen an pastoral gen

Verwaltungsanweisung gem. Art. 48 Abs. 1 KiStiftO betreffend die Erteilung einer stiftungsaufsichtlichen Genehmigung für die Durchführung von Reisen durch kirchliche Stiftungen, insbesondere Pfarreien und pfarrliche Gruppen

Verwaltungsanweisung gemäß Art. 48 Abs. 1 KiStiftO bezüglich der Erteilung einer stiftungsaufsichtlichen Genehmigung für die Durchführung von Reisen durch kirchliche Stiftungen, insbesondere Pfarreien

Vorgehensweise beim Bau von Photovoltaikanlagen in Pfarrgemeinden

Voraussetzung für den Bau einer Photovoltaikanlage sollte ein geeignetes Dach eines Pfarrhauses, Pfarrheims, Kindergartens oder eines ähnlichen kirchlichen Gebäudes sein. Dächer von Kirchenbauten steh

Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen in der Fassung vom 01.01.2018

Inhaltsübersicht Erster Abschnitt: Vorbereitung der Wahl § 1 Wahltermin § 2 Wahlausschuss – Bildung, Zusammensetzung § 3 Wahlvorschläge § 4 Wahlliste § 5 Wahlort, Wahlzeit, Wahlart Zweiter Abschnitt:

Photovoltaikanlagen für Kirchenstiftungen - 1. Vorgehensweise beim Bau, 2. Förderung durch die Erzdiözese München und Freising

Um dem sich anbahnenden Klimawandel entgegenzutreten, setzt die Erzdiözese verstärkt auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Ausdruck ist der Beitritt der Erzdiözese zur Bayerischen Klima-Allianz am 11

Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten

Erzbischöfliche Finanzkammer 101. Richtlinie zur Bewirtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchenstiftungen in der Erzdiözese München und Freising sowie von Dritten Ausgaben für Bewirtungen

Instandsetzung kirchlich-liturgischer Geräte von historischem Wert

Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes aufmerksam gemacht: In jüngster Zeit wurden mehrere liturgische Geräte von historischem Wert im Bereich des Erzbistums durch elektrolytische Tauchverfahren („Ga

Verordnung über die Inventarisierung der Kunstgegenstände kirchlicher Stiftungen „Kunsttopographie des Erzbistums München und Freising“

Im Vollzug der Bestimmungen des Rundschreibens der Kleruskongregation vom 11.04.1971 an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, Nr. 3, (AAS 63, 1971, 315-317, hier: 316) werden im Auftrag der Erzdiö

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • »

Anmeldung

© Erzbistum München und Freising 2024
|
Impressum
Datenschutz