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Abschnitt: Katholische Erziehung, Schule und Hochschule Abschnitt: Heilige Orte und Zeiten Inkrafttreten Jahr: 2008   Alle Filter entfernen
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Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern

Für die Lehrer an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern setze ich hiermit die KLDO für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 01.05.2008 in Kraft. Für die Lehrer als Beamte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern hat der Verwaltungsrat des Kath. Schulwerks in seiner Sitzung vom 05.03.2008 die KLDO mit Wirkung zum 01.05.2008 beschlossen. Die Lehrerkommission in der Bayer. Regional-KODA hat auf ihrer Vollversammlung vom 24.04.2008 beschlossen, ins ABD aufzunehmen, dass die KLDO Bestandteil der Arbeitsverträge der Lehrkräfte ist. Der Wortlaut dieser für Lehrer als Angestellte und Beamte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern geltenden KLDO ist in der Anlage zu diesem Amtsblatt veröffentlicht. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblattes. München, den 30.04.2008 Dr. Reinhard Marx Erzbischof von München und Freising VerkündigungsdienstKatholische Erziehung, Schule und Hochschule2008-04-30

Regelung für Supervision für Religionslehrer/-innen i.K.; hier: Änderung

Die „Regelung für Supervision für Religionslehrer(innen) i.K.“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4/2006, wird wie folgt geändert: In Ziffer 1.1.1 wird der Satz „Religionslehrer(innen) i. K. V. wird die Supervision empfohlen und ermöglicht“ ersetzt durch den Satz „Für Religionslehrer(innen) i.K. V. gehören 15 bis 20 Supervisionseinheiten verpflichtend zur Ausbildung im Religionspädagogischen Seminar.“ Ziffer 1.1.2 entfällt. Diese Änderungen treten zum 1. September 2008 in Kraft. VerkündigungsdienstKatholische Erziehung, Schule und Hochschule1970-01-01

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Hinweis

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte übernommen. Diese wurden teilweise automatisiert erstellt. Jedem Normtext ist als PDF der Original-Auszug aus dem Amtsblatt angehängt, dies ist der maßgebliche Normtext.

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