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Regelung ab 01.01.2002 Kirchgeld: 1,50 EUR Kirchgeld Höchstbetrag: 15,00 EUR Jahresbezüge/Einkünfte mehr als 1.800,00 EUR KirchenvermögenVermögenserwerb1970-01-01

Kollektenordnung für die Fremdsprachigen Missionen

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Kollektenwesen für die Missions- und Entwicklungshilfe

Zur Ordnung des Kollektenwesens für die Missions- und Entwicklungshilfe erläßt die Erzdiözese München und Freising folgende Bestimmungen: Die von der Deutschen Bischofskonferenz offiziell anerkannten

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